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Datum: 14.12.2023

Volle Glas- und Papiercontainer bitte nicht nutzen!

Landkreis Oberhavel rät, leere Flaschen, Gläser und sperrige Kartonagen nicht gleich nach den Feiertagen zu entsorgen

Vermüllter Glascontainer-Stellplatz

© Landkreis Oberhavel


Die Kartonagen stapeln sich, das Altglas liegt zerborsten vor den Containern: Die Sammelstellplätze in den Städten und Gemeinden Oberhavels bieten nach den Weihnachtsfeiertagen und Silvester häufig keinen schönen Anblick. Natürlich fallen an den Feiertagen viele Flaschen und Verpackungsmaterialien an. Das Abstellen von Leergut und Kartonagen auf oder vor den vollen Containern ist jedoch nicht gestattet.

Glas kann zerbrechen, Glassplitter gefährden Menschen oder Tiere. Auch die Reifen von Fahrrädern und Autos könnten beschädigt werden. Übervolle Papiercontainer werden an Silvester außerdem zu einer unnötigen Brandgefahrenquelle. „Wir raten daher, große Bestände an Altglas oder Papier nicht gleich nach den Weihnachtsfeiertagen oder am Neujahrstag zu den Containern zu bringen“, sagt Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle im Falle eines überfüllten Containers unbedingt wieder mit und entsorgen sie zu einem späteren Zeitpunkt! Nach ein paar Tagen sind die Sammelbehälter in der Regel wieder leer und Glas, Papier und Kartonagen können nicht nur bequem, sondern auch gefahrlos entsorgt werden.“ Der Landkreis Oberhavel ist gemeinsam mit der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH gerade um die Feiertage herum bemüht, die Container schnell zu leeren und wieder ausreichend Kapazitäten an ordentlichen Sammelstellplätzen bereitzustellen.

Größere Mengen Pappe und Kartonagen können übrigens auch kostenfrei in einem Sammelcontainer auf dem Gelände der Papiersortieranlage der AWU in Velten, Breite Straße 47b, entsorgt werden – nach den Weihnachtsfeiertagen jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr.

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass falsch eingeworfene Abfälle – wie beispielsweise Fensterscheiben, Trinkgläsern, Porzellan oder Flaschen aus Steingut in Altglasbehältern – eine illegale Abfallentsorgung und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für alle Fragen rund um die Abfallentsorgung stehen in Oberhavel die Abfallberatung des Landkreises unter der Rufnummer 03301 601-3670 oder per E-Mail unter abfallbeseitigung@oberhavel.de sowie das Callcenter der AWU unter 03304 376-0 oder per E-Mail unter info@awu-oberhavel.de gerne zur Verfügung.