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Kostensatzvereinbarungen

Der Landkreis Oberhavel übernimmt als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und § 77 SGB VIII Vereinbarungen getroffen über:

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
  • Differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

Leistungen

Vereinbarungen werden für die folgenden Leistungen abgeschlossen:

  • Ambulante Leistungen
  • Teilstationäre Leistungen 
  • Stationäre Leistungen

Notwendige Unterlagen

  • Leistungsbeschreibung
  • Kostensatzangebot
  • Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und gegebenenfalls Nachweise
  • Bei teil- und stationären Leistungen die Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 SGB VIII und das dafür zugrunde gelegte Konzept
  • Bei ambulanten Leistungen und für Zusatzmodule der stationären Leistungen die Qualifikationsübersichten, gegebenenfalls Führungszeugnisse
  • Die Richtlinien und Formblätter für die Kalkulationen finden Sie auf dieser Seite unter Dokumente.
  • Weiteres Material insbesondere zur Leistungsbeschreibung oder Mindestqualifikation sowie Ansprechpartner dazu können Sie unter „Angebote für Träger und Fachkräfte“ Unterpunkt „Träger der freien Jugendhilfe“ einsehen.