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Gesundheitsberufe


Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, ist dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigepflichtig. Die Anzeige hat gegenüber dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird.

Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich

Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz und nach eigenem Ermessen eine Maske zu tragen, vor allem dann, wenn ein Mindestabstand nicht gegeben ist.

Termine können entweder direkt in den zuständigen Fachdiensten oder zentral unter der Mailadresse info@oberhavel.de sowie unter der zentralen Telefonnummer 03301 601-0 erfragt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten die Bürgeranfragen entsprechend weiter. Ein Besuch der Kreisverwaltung ohne Termin ist leider nicht möglich.

Innerhalb der Verwaltungsgebäude gelten die bekannten Abstandsregeln. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten. Am Eingang der Häuser stehen Mittel zur Handdesinfektion bereit.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Informationen

Anzuzeigen sind die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Tätigkeit.

Angaben zu den Fachberufen im Gesundheitswesen, die unter die oben genannte Regelung fallen, finden Sie unter dem Link MASGF Brandenburg

Für die Anzeige einer Tätigkeit mit Kassenzulassung sind folgende Unterlagen dem Gesundheitsamt zuzusenden

  • Anzeige für "Tätigkeiten mit Kassenzulassung" oder Anzeige  "Hebamme" mit Anlage "Beschäftigte" 
  • beglaubigte Kopie des Berufsnachweises
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des ARGE-Institutionskennzeichens
  • Zusatzqualifikationen
  • gegebenenfalls Weiterbildungsnachweis für den Pflegedienstleiter

Folgende Unterlagen sind für die Anzeige einer Tätigkeit ohne Kassenzulassung zuzusenden

  • Anzeige für Tätigkeiten ohne Kassenzulassung oder Anzeige "Hebamme" mit der Anlage "Beschäftigte"
  • beglaubigte Kopie des Berufsnachweises
  • Kopie des Personalausweises

Gesundheitspass

Bitte beachten Sie beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln die Ausführungen zum Thema Gesundheitspass.

Heilpraktikerprüfungen

Näheres zum Thema Heilpraktikerprüfungen erfahren Sie hier.