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Heilpraktiker

Wer nach dem Heilpraktikergesetz die Heilkunde auszuüben will, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein, benötigt dafür eine Erlaubnis. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen für das Erlaubnisverfahren.

Hinweis: Die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung erfolgt im Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort (Landkreis Oberhavel). Die Durchführung der Prüfungen organisiert die Landeshauptstadt Potsdam. Dort werden auch in Präsenz die Prüfungen abgelegt.

Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann für folgende Fachgebiete gestellt werden

  • allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Voraussetzungen für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • deutsch fließend in Wort und Schrift
  • Schulabschluss, mindestens 8. Klasse
  • keine körperlichen oder geistigen Leiden und keine Sucht

Unterlagen, die für die Anmeldung zur Prüfung im Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel einzureichen sind

  • Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
  • tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Datum und Unterschrift
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat, das an folgende Anschrift mit dem Betreff "Heilpraktiker / Heilpraktikerin" zu senden ist: Landkreis Oberhavel Fachbereich Gesundheit, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
  • ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt, ebenfalls nicht älter als ein Monat, in der versichert wird, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden sowie keine Sucht vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin beieinträchtigen
  • amtlich beglaubigter Nachweis (Notar oder Einwohnermeldeamt) über den Schulabschluss (mindestens 8. Klasse)
  • Kopie des Personalausweises, Vor- und Rückseite auf einem Blatt, mit Datum und Unterschrift

Anmeldezeitraum und Prüfungstermine

Der schriftliche Teil der Prüfung wird einheitlich im Land Brandenburg wie folgt durchgeführt:

  • am dritten Mittwoch im März - Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Dezember des Vorjahres
  • am zweiten Mittwoch im Oktober - Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Juli des laufenden Jahres

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Anmeldzeitraumes die Prüfungsgebühren bei der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam zu entrichten sind.

Gebühren

Alle Informationen zum Einzahlungszeitraum und der Höhe der zu entrichtenden Gebühren erhalten Sie unter dem Link des Gesundheitsamtes der Stadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr innerhalb des Anmeldezeitraums bei der Srtadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam zu entrichten ist.

Nach Ablegen der Prüfung werden durch den Landkreis Oberhavel Gebühren nach der gültigen Gebührenordnung erhoben:

  • bei Bestehen der Heilpraktikerprüfung und Erlaubniserteilung 102 Euro
  • bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags zur Erlaubniserteilung 51 Euro