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Schulen im Landkreis Oberhavel:
Ein Pass für die Zukunft

Der Landkreis Oberhavel schreibt Bildung ganz groß und bietet den Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Schulzeit. Nach den Erweiterungsbauten der Gesamtschulen in Birkenwerder und in Mühlenbeck wurde in 2020 der Erweiterungsbau der Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg und in 2021 der Erweiterungsbau für das Hedwig-Bollhagen-Gymnasium in Velten abgeschlossen. Die Exin-Förderschule in Zehdenick hat einen kompletten Neubau erhalten. Bereits 2018 wurde der Neubau der Regenbogenschule in Hennigsdorf fertiggestellt.

Wir halten an unserem Grundsatz, ganz besonders unseren Nachwuchs in Oberhavel zu fördern, weiter fest. Investitionen in die Bildung bleiben das Herzstück der Kreispolitik.

Auch das wichtige Thema Digitalisierung wird in unseren Schulen weiter vorangetrieben. In den vergangenen Jahren wurden die Programme "Schulentwicklungs- und Förderprojekt Medienfit Sek I", "Verbesserung der IT- und Medienausstattung an Schulen" und das landkreiseigene Tablet-Pilotprojekt realisiert. Aktuell wird der "DigitalPakt Schule 2019-2024" und die dazugehörigen Zusatzprogramme umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler fit für die digitale Welt zu machen.

F. F. Runge Gymnasium


In Oberhavel gibt es 74 Schulen (davon 13 in freier Trägerschaft).

  • 39 Grundschulen (3 in freier Trägerschaft)
  • 11 Oberschulen (2 in freier Trägerschaft)
  • 3 Oberschulen mit Grundschulteil (davon 2 in freier Trägerschaft)
  • 8 Gymnasien (davon 2 in freier Trägerschaft)
  • 3 Gesamtschulen
  • 2 Oberstufenzentren (Zweiter Bildungsweg am Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum)
  • 5 Förderschulen (davon 1 in freier Trägerschaft)
  • 3 Berufliche Schulen (in freier Trägerschaft)


Tag der offenen Tür an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

  • Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Hennigsdorf: 11.01.2024, 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Oberschule Lehnitz, Oranienburg: 11.01.2024, 16.00 bis 19.00 Uhr
  • Dr.-Hugo-Rosenthal-Oberschule, Hohen Neuendorf: 12.01.2024, 16.00 bis 19.00 Uhr
  • Libertas-Oberschule, Löwenberg: 12.01.2024, 17.00 bis 19.00 Uhr
  • Strittmatter-Gymnasium, Gransee: 13.01.2024, 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Werner-von-Siemens-Schule, Gransee: 13.01.2024, 11.00 bis 13.00 Uhr
  • Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbeck: 13.01.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr
  • Albert-Schweitzer-Oberschule, Hennigsdorf: 17.01.2024, 17.00 bis 19.00 Uhr
  • Jean-Clermont-Oberschule, Sachsenhausen: 18.01.2024, 16.00 bis 19.00 Uhr
  • Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg: 18.01.2024, 16.00 bis 19.00 Uhr
  • Exin-Oberschule, Zehdenick: 19.01.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Oberschule "Adolph Diesterweg", Hennigsdorf 19.01.2024, 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Mosaik-Oberschule/Gymnasium, Oranienburg: 20.11.2024, 11.00 bis 14.00 Uhr
  • Torhorst-Gesamtschule, Oranienburg: 25.01.2024, 16.00 bis 18.30 Uhr
  • Goethe-Oberschule, Kremmen: 25.01.2024, 17.00 bis 19.00 Uhr
    (ab 15.00 Uhr: Schnupperunterricht, Anmeldung erforderlich!)
  • Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Velten: 27.01.2024, 09.00 bis 12.00 Uhr
  • Marie-Curie-Gymnasium, Hohen Neuendorf: 27.01.2024, 09.00 bis 12.00 Uhr
  • Friedlieb-F.-Runge-Gymnasium, Oranienburg: 27.01.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr
  • Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder: 27.01.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr
  • Barbara-Zürner-Oberschule, Velten: 01.02.2024, 15.30 bis 18.30 Uhr

Schulbuchkostenbefreiung

Die Kosten für die Schulbücher müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler vollständig selbst tragen.

Anspruchsberechtigte:

Der Eigenanteil bei den Schulbuchkosten entfällt für Empfänger von:  

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende). 

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen. 

Formular:

Der Antrag ist auch in den Schulen oder im Fachdienst Schulen erhältlich. 

Was Sie beachten müssen:

  • Alle Bestätigungen einholen (siehe Antrag),
  • Originalbelege des Schulbuchkaufes anfügen,
  • Wenn drei oder mehr Kinder eine Schule besuchen, entsprechende Bescheinigung der Schule einholen.

Rechtsgrundlagen:

Schulspeisung

Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Oberhavel stellen jeder Schülerin und jedem Schüler eine warme Mittagsmahlzeit zu einem angemessenen Preis bereit. Die Kosten für die Mahlzeit tragen die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

  • Schülerinnen und Schüler erhalten 100 Prozent, wenn sie keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten und mit mindestens 2 älteren Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten einen Zuschuss in Form des Differenzbetrages aus den Kosten und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Rechtsgrundlage:

Leistungs- und Begabtenförderung

Der Antrag auf Leistungs- und Begabtenförderung (Sachkosten) ist vom jeweiligen Träger der Schule schriftlich und begründet an den Fachdienst Schulen zu senden.

Rechtsgrundlage:

Schulentwicklungsplanung

Der Schulentwicklungsplan dient einem möglichst wohnungsnahen und alle Bildungsgänge umfassenden Schulangebot und soll den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

Der Landkreis  Oberhavel stellt sich die Aufgabe, die schulische Infrasruktur im Kreisgebiet so auszugestalten, dass

  • die durch das Landesrecht vorgegebene Schulstruktur gesichert wird,
  • der erwarteten Nachfrage entsprochen wird und
  • die Entwicklungsmöglichkeiten des Schulwesens offen gehalten werden.

Teilfortschreibung der 6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 6/472 vom 06.12.2023)
Status: aktuelll im Genehmigungsverfahren beim MBJS

6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 6/326 vom 29.06.2022)

5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 5/0173 vom 07.12.2016)

4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 4/0224 vom 14.03.2012)

3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 3/0299 vom 10.10.2007)

2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes

Landeszuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Berufsschülerinnen und Berufsschüler erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft, wenn:

  • sie einen Ausbildungsvertrag im Land Brandenburg abgeschlossen haben

und

  • die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule 3 Stunden überschreitet.

Formular:

  • Online-Antrag und Merkblatt auf Gewährung von Landeszuschüssen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Rechtsgrundlage:

Schülerbeförderung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Neun-Euro-Ticket finden Sie hier: Neun-Euro-Ticket (FAQ)

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt der Landkreis durch die jeweilige Schülerbeförderungssatzung.

Formulare:

Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich der zuständigen Kontaktperson zu melden.

Rechtsgrundlagen:

Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für den Landkreis Oberhavel

Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr für den Landkreis Oberhavel

Fördervorhaben im Landkreis Oberhavel

Titel der Maßnahme:            

"KSI: Instandhaltungsmaßnahmen Torhorst-Gesamtschule in 16515 Oranienburg"

Förderkennzeichen: 03K10967
Baubeginn: 02.10.2019
Ende der Maßnahme gemäß Fördermittelbescheid: 31.03.2021
Beteiligte Partner:

Planungsbüro: 
HSEG Ingenieurbüro
Dipl.-Ing. H. Schult
Waidmannsweg 7
16548 Glienicke

Ausführungsbetrieb:
EltAV GmbH
Hauptstr. 90-94
16547 Birkenwerder

Ziel und Inhalt des Vorhabens:
Die Fördermaßnahme beinhaltet die Umstellung der Beleuchtung  im Schulgebäude der Torhorst-Gesamtschule auf LED. Die Maßnahme dient der Energieoptimierung.

Projektträger Jülich

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."

Logo_BMU_und_NKI


Titel der Maßnahme:            

"KSI: Umrüstung der Hallenbeleuchtung in der Sporthalle des GMOSZ in Zehdenick des Landkreises Oberhavel"

 

Förderkennzeichen: 03K09237
Baubeginn: 23.09.2019
Ende der Maßnahme gemäß Fördermittelbescheid: 31.12.2019
Beteiligte Partner:

Planungsbüro:
e-plan-d
Dipl.-Ing. Frank Dölle
Havelkorso 143/145
16515 Oranienburg OT Lehnitz

Ausführungsbetrieb:
Elektro-Frank GmbH
Castrop-Rauxel-Allee 4
16792 Zehdenick

   

Ziel und Inhalt des Vorhabens:
Die Fördermaßnahme beinhaltet die Umstellung der Beleuchtung in der Sporthalle des Oberstufenzentrums Zehdenick auf LED. Die Maßnahme dient der Energieoptimierung.

Projektträger Jülich

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."

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