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Agrarförderung

Der Landkreis Oberhavel übernimmt Aufgaben bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft in folgenden Bereichen:

Umgang bei Befall nichtproduktiver Flächen mit Kreuzkräutern


Information des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 11.05.2023

Um eine weitere Ausbreitung von Kreuzkräutern auf insbesondere nichtproduktiven Flächen einzudämmen, besteht dringender Handlungsbedarf durch Mahd und Abtransport des Aufwuchses. Aufgrund der Vielzahl an mit Kreuzkräutern befallenen Flächen sind diese Fälle als außergewöhnlicher Umstand gemäß § 27 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung anzusehen. Aus diesem Grund gilt für landwirtschaftliche Flächen, die einen bekämpfungswürdigen Befall von Kreuzkräutern aufweisen, folgende Verfahrensweise:

Die antragstellende Person stellt einen formlosen Antrag auf Anerkennung außergewöhnlicher Umstände beim Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz des Landkreises Oberhavel. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse Landwirtschaft@oberhavel.de.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Betriebsnummer
  • Feldblockidentifikationsnummer (FLIK)
  • Parzellennummer,
  • Beantragter NC + Bezeichnung
  • Größe der landwirtschaftlichen Parzelle
  • Angaben zur Betroffenheit (AZ Pflanzen je 10 m²).

Mit dem Antrag sind mehrere Fotos von der jeweils betroffenen Fläche einzureichen, auf denen ein bekämpfungswürdiger Befall mit Kreuzkräutern zweifelsfrei zu identifizieren ist (Nahaufnahme der Pflanzen, Gesamtfläche beziehungsweise Ausschnitte der Fläche).

Das Ergebnis der Prüfung wird der Antragstellering beziehungsweise dem Antragsteller mitgeteilt. Im Fall einer positiven Bewertung kann der Aufwuchs auf nichtproduktiven Flächen gemäht und abgefahren werden. Ein Mulchen ist nicht zulässig.

Direktzahlungen


Basis-, Greening-, Junglandwirte- und Umverteilungsprämie sowie Kleinerzeugerregelung

Die nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung stehenden Fördermittel aus der 1. Säule (EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) können bis zum 15.05. eines jeden Jahres beantragt werden, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie in der Broschüre: Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015 (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Elektronische Antragstellung

In Brandenburg erfolgt die Beantragung der Beihilfen elektronisch. Dafür bekommen die Antragsteller eine kostenfreie Software zur Bearbeitung des Antrages, aus der das "Einreichen" dann ebenfalls elektronisch erfolgt. Für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie Stammdatenpflege, BNR-Vergabe, Passwortvergabe, Datenanlieferungen, Korrekturlieferungen, Datenexporte steht Ihnen Ihr der Bereich Landwirtschaft zur Verfügung.

Bei Fragen zu Direktzahlungen wenden Sie sich bitte an:

Elke Bonanaty

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Bei Fragen zur Vergabe einer Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) wenden Sie sich bitte an:

Mandy Hellmann

Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Agrar-,Umwelt- und Klimamaßnahmen

Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) beziehungsweise in der neuen Förderperiode die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind freiwillige Maßnahmen, bei denen sich Landwirte verpflichten, natur- und umweltverträgliche landwirtschaftliche Arbeitsmethoden anzuwenden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen (Text: BfN)

Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP – Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin – nur Bereich Oberhavel)

Bei Fragen zum KULAP wenden Sie sich bitte an:

Elke Rappmann

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Mandy Hellmann

Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Herr Christian Plötz

Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter

Adolf-Dechert-Straße 1
16515  Oranienburg

Elke Bonanaty

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in NATURA-2000-Gebieten (Förderantrag 50)

- Natura 2000

Mit der Förderung von Natura-2000-Gebieten werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt, gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Bei Fragen zum Förderantrag 50 und Natura 2000 wenden Sie sich bitte an:

Mandy Hellmann

Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Bei Fragen zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau wenden Sie sich bitte an:

Elke Bonanaty

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Landwirtschaftliche Unternehmen können ihre Investitionsvorhaben mit Hilfe des Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren. Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:

  • Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der GAK
  • Förderung von Investitionen zur Ausweitung des Angebots (Diversifizierung) in landwirtschaftlichen Unternehmen außerhalb der GAK

Bei Fragen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung wenden Sie sich bitte an:

Benjamin Karl

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Weitere Informationen zu einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Dauergrünland

Umwandlung von Dauergrünland

Seit dem 01.01.2015 ist das Pflügen von Dauergrünland mit anschließender Ansaat einer Ackerkultur genehmigungspflichtig. Mit der Einführung der Pflugregelung im Jahr 2018 ist auch das Pflügen von Dauergrünland mit anschließender Neuansaat genehmigungspflichtig.

Ein Antrag auf Genehmigung kann schriftlich vor der geplanten Umwandlung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt werden.

Das Antragsformular und weitere Hinweise zur Antragstellung sind hier zur finden.

Pflugereignis und Dauergrünlandwerdung

Als Dauergrünland gelten Flächen, die mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt worden sind, sofern die Flächen durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG) genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren. Bei sechstmaliger Beantragung einer Fläche mit Gras oder anderer Grünfutterpflanzen bzw. Brache (ohne ÖVF) entsteht Dauergrünland.

Mit Einführung der Pflugregelung unterbricht ein Wechsel der Dauergrünland-relevanten Nutzungen die Dauergrünlandwerdung nur dann, wenn das Pflügen einer Gras oder anderer Grünfutterpflanzen -Fläche mit dem Ziel, danach wieder Gras oder anderer Grünfutterpflanzen anzusäen, dem Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz spätestens einen Monat schriftlich angezeigt wird. Den aktuellen Vordruck zur Anzeige des Pflugereignisses entnehmen Sie bitte dem Agrarantragsprogramm.

Bei Fragen zu Dauergrünland wenden Sie sich bitte an:

Benjamin Karl

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg