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Niederschlagswasser

Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen ist Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes. Die Einleitung von Niederschlagswasser durch Versickerung in das Grundwasser und in Oberflächengewässer ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Die Einleitung in einen weiterführenden Regenwasserkanal ist ebenfalls bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen, da das Regenwasser über die weiterführenden Leitungen irgendwann in ein Gewässer eingeleitet wird.

Die entsprechenden beschreibbaren Antragsformulare finden Sie rechts unter Dokumente.

Zusätzlich zu der Einleiterlaubnis sind die benötigten baulichen Anlagen zur Entwässerung der Flächen ab 3 Hektar Privatgrundstücksfläche und/oder für Grundstücke, die Niederschlagswasser weiterer Grundstücke aufnehmen (Gewerbe, Straßen, Plätze und so weiter) gemäß § 71 Brandenburgisches Wassergesetz anzeige- beziehungsweise genehmigungspflichtig.

Weitere Informationen zur Anzeige- und Genehmigungspflicht finden Sie unter dem Punkt "Kommunales und gewerbliches Abwasser".

Die Bemessungsgrundlage für den Niederschlagswasseranfall ist der Bemessungsregen gemäß KOSTRA DWD 2010R. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.