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Datum: 19.12.2023

Umtausch von mehr als 7.000 Führerscheinen

Bis 19.01.2024 sollten Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 das neue EU-Dokument im Kartenformat beantragen

Führerschein rosa Papier

© Landkreis Oberhavel


Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde, sollte einen Blick auf seinen Führerschein werfen. Ist es noch eine Fahrerlaubnis auf Papier gedruckt? Dann ist jetzt höchste Zeit, das alte Schriftstück in ein EU-Dokument im Kartenformat umzutauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel vergibt Termine über das Online-Portal.

„Im Januar gibt es noch viele freie Termine für den Umtausch des Führerscheins. Die Bearbeitungsdauer ist dank des Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde kurz“, ruft Katja Hermann, Dezernentin für Service, Mobilität und Sicherheit, zum Umtausch auf. „Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrerlaubnis unbegrenzt gilt, lediglich das Dokument ist ungültig. Wer mit einem ungültigen Führerschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Zudem akzeptieren Behörden im Ausland die alten grauen oder rosafarbenen Dokumente häufig nicht.“

Auch in den Bürgerämtern der Kommunen können die Anträge auf Umtausch des Führerscheins eingereicht werden. Von dort werden sie in die Kreisverwaltung nach Oranienburg geschickt und in der Regel noch am Tag des Posteingangs bearbeitet.

Vorzulegen sind der Personalausweis oder der Reisepass, ein biometrisches Lichtbild sowie der bisherige Führerschein. Das neue Dokument wird den Antragstellern dann direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Alle vorhandenen Eintragungen werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen. Befürchtungen, dass Fahrerlaubnisklassen verloren gehen, sind unbegründet. Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt 25,30 Euro, einschließlich des Direktversands durch die Bundesdruckerei sind es 30,39 Euro.


Mehr als 2.600 Führerscheine sind in der aktuellen Umtauschstufe für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bisher erneuert worden. Insgesamt 9.740 Personen mit einem Papierführerschein waren registriert. Rund 7.130 Personen müssen ihren Führerschein also noch umtauschen – die Frist endet am 19.01.2024.

Aus der vorherigen Umtauschstufe der Jahrgänge 1959 bis 1964 haben rund 5.780 Personen ihren Papierführerschein bisher noch nicht umgetauscht. Diese Führerscheine sind bereits ungültig und sollten so schnell wie möglich durch den EU-Führerschein ersetzt werden.

Hintergrund
Europaweit gilt: Bis 2033 muss jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in ein neues Exemplar umgetauscht werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dann einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. In Deutschland sind rund 43 Millionen Papier- und Kartenführerscheine betroffen. Ein Stufenplan sorgt dafür, dass die Aktion geordnet abläuft. So erfolgt der Umtausch der bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Alter seiner Besitzerinnen und Besitzer, der bis 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Umtauschstufen lauten:

Papierführerscheine

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein sollte
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


Führerscheine im alten Scheckkartenformat

(ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013):

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein sollte
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 01.01.2013 19.01.2033