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Datum: 09.06.2020

Das kann teuer werden: Illegale Müllentsorgung in Wald und Flur

Neuer Bußgeldkatalog des Brandenburger Umweltministeriums in Kraft getreten

Der Müllflut in Wäldern, an Wegesrändern oder auch im öffentlichen Straßenraum ist kaum mehr Herr zu werden. Die Aufwendungen für den Landkreis, aber auch für die Kommunen, Forst- und Straßenbaubehörden sowie die Wasser- und Bodenverbände, um die Müllablagerungen zu beseitigen, steigen ständig. Nicht nur Haus- oder Sperrmüll landet in unserer Landschaft, auch Garten- und Bauabfälle oder Elektroaltgeräte. Selbst Abfälle mit schädlichen Stoffen, wie Kühlschränke, Asbest oder teerhaltige Dachpappe werden in der Natur entsorgt und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar.

Egal, ob sich ein Grundstücksbesitzer seiner Gartenabfälle hinter seinem Zaun am Waldesrand entledigt oder ob Bauabfälle in großem Stil abgekippt werden – wer erwischt wird, für den wird es jetzt wirklich teuer. Denn neben den Entsorgungskosten und Kosten für das Verwaltungsverfahren werden nunmehr höhere Bußgelder fällig. So sieht es der neue Bußgeldkatalog des Brandenburgischen Umweltministeriums für Abfall- und Immissionsschutzrecht vor.

„Die illegale Entsorgung von Abfällen an und in unseren Wäldern macht uns, aber auch weiteren Zuständigen immer mehr zu schaffen. Daher ist die Anhebung der Bußgelder für Müllsünder sehr zu begrüßen. Schließlich trägt die Allgemeinheit, also wir alle, am Ende die Kosten für die Beseitigung der illegalen Müllablagerungen. Daher sollten diejenigen, die diese Umweltschäden begehen auch spürbar zur Kasse gebeten werden", sagt Oberhavels Umweltdezernent Egmont Hamelow.

Ablagerung von Styropor

© Landkreis Oberhavel

Die Höhe der Bußgelder bestimmt sich nach der Art und der Menge der illegalen Ablagerung von Abfällen:

  • Für Haus- und Sperrmüll, pflanzliche Abfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle bis jeweils einen Kubikmeter kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Bei größeren Mengen steigt der Bußgeldrahmen je nach Abfallart auf bis zu 10.000 Euro an.
  • Für die illegale Entsorgung von bis zu fünf Altreifen wird ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig, darüber hinaus von bis zu 2.000 Euro.
  • Für Elektro- und Elektronikaltgeräte kann bei illegaler Entsorgung ein Bußgeld von bis zu 8.000 Euro festgesetzt werden.

Wer weitere Details nachlesen möchte, kann das ganz einfach online tun: Der Bußgeldkatalog ist veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 18 vom 06. Mai 2020 und kann unter folgendem Link elektronisch abgerufen werden:

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2018_20.pdf

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, seine Abfälle auf illegale Art und Weise zu entsorgen, sollte an die möglichen Folgen denken. Schließlich ist die illegale Entsorgung von Abfällen kein Kavaliersdelikt!

Wer eine illegale Abfall- oder Müllentsorgung beobachtet, der sollte mithelfen, diesen Umweltfrevel zu bestrafen. Hinweise mit Angaben zu den eigenen Kontaktdaten, zur genauen Lage (Lageplan) sowie Art und Menge der Abfallablagerung (am besten mit Foto) und zu möglichen Verursachern beziehungsweise Hinweisen, die zur Ermittlung des Verursachers beitragen können nimmt der Landkreis Oberhavel gern elektronisch unter umwelt@oberhavel.de oder auf dem Postweg (Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg) entgegen