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Datum: 15.11.2023

Fast 50.000 Euro für Oberhavels Kulturlandschaft

Landkreis unterstützt 40 Projekte von Künstlerinnen, Künstlern und Vereinen in der zweiten Jahreshälfte 2023 

50.000 Euro Kulturfördermittel hat der Landkreis Oberhavel für das zweite halbjahr 2023 vergeben.

© Landkreis Oberhavel

Oberhavels Kulturlandschaft ist vielfältig, Musik, Kunst, Literatur, Traditionen und Bräuche bringen Menschen zusammen und eröffnen neue Perspektiven. „Kultur unterhält, bildet und fördert. Sie wird von kreativen Menschen einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Deshalb unterstützt der Landkreis die Kultur in Oberhavel jedes Jahr mit insgesamt 50.000 Euro“, sagt Holger Mittelstädt, Dezernent für Bildung, Kultur und Sport. Von den Fördermitteln profitieren jetzt unter anderem die Kulturlandschaft Brandenburg Nord e. V. für sehr vielfältige Projekte wie die „Werkstatt für Kommunikation und Künste“ oder die Gruppenausstellung „Junge Kunst“. Auch der Dannenwalder Förderkreis Kultur und Kirche e.V. profitiert – er erhält Zuwendungen für das Sommerprogramm „Musical und Lesung“ und eine Ausstellung mit Werken von Thomas Böttcher. Die Initiative Zernikow e. V. unterstützt der Landkreis beim Kammermusikfestival „Musik an der Tonstraße“ und einem dazugehörigen Workshop finanziell.

Insgesamt 40 Anträge von 32 Institutionen entsprechen den Vorgaben der Kulturförderrichtlinie und werden in der zweiten Jahreshälfte mit einer Summe von mehr als 49.000 Euro unterstützt. Möglich ist dies, weil im vergangenen Jahr nicht das komplette Budget ausgeschöpft worden war. 2023 standen insgesamt 74.500 Euro zu Verfügung – 24.500 Euro stammten aus dem Topf 2022. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 19.000 Euro ausgeschüttet, weitere 55.000 Euro stehen für Vereine, Künstlerinnen und Künstler also in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung. Die 5.500 Euro, die 2023 nicht ausgeschöpft werden, verfallen nicht. Der Landkreis erhöht das Budget für Künstlerinnen, Künstler und Vereine im Jahr 2024 um diese Summe.

Gefördert werden gemäß der Kulturförderrichtlinie immer 50 Prozent der Gesamtkosten eines kulturellen Projektes. Für Projekte, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, können maximal 2.500 Euro ausgezahlt werden. In diesem Bereich sind 27 Anträge eingegangen, die alle gefördert werden können. Projekte, die dem Austausch dienen und Menschen, Gruppen oder Institutionen miteinander vernetzen, können mit maximal 1.500 Euro unterstützt werden. Sieben solcher Anträge befürwortet der Landkreis im zweiten Halbjahr. Für Ausstellungen, Präsentationen und Öffentlichkeitsarbeit können Künstler maximal 500 Euro abrufen – sechs solcher Projekte profitieren im zweiten Halbjahr 2023 von der Kulturförderrichtlinie. Die Zuwendungsbescheide verschickt der Landkreis in dieser Woche.

Gefördert werden im zweiten Halbjahr 2023 Projekte folgender Künstlerinnen, Künstler und Vereine:

Brückenschlag Fürstenberg e.V.                          
KuNO e. V. Kulturnetz Nord Brandenburg
Verein zur Förderung von Kindern durch Kunst e.V.
Dannenwalder Förderkreis Kultur und Kirche e.V.
Initiative Zernikow e.V.
Anke Nicolai, Zernikow
Musikinitiative Hennigsdorf e.V.
Evangelische Kirchengemeinde Borgsdorf-Pinnow
Hyperion-Kulturverein e.V.
Skulpturen Boulevard e. V.
Evangelische Kirchengemeinde Kremmen
Oranienkonzerte e.V.
Stadt Liebenwalde
Gemeinde Mühlenbecker Land / Jugendclub Zühlsdorf
Kinderstimmen e.V.
Gemeinde Oberkrämer
Musik- und Theaterverein Oberkrämer
Förderkreis Kultur-und Kinderkirche e.V.
Traumschüff gemeinnützige eG
Kunstraum Oranienwerk e. V.
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oranienburg im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.
Evangelische Kirchengemeinde Oranienburg
Creative e.V. Oranienburg
Weidengarten Veranstaltungsservice
Stadt Velten
Stadt Zehdenick
Kunstfreunde Zehdenick e.V.
Anke Treichel, Zehdenick
Evangelische Kirchengemeinde Kurtschlag
Kulturverein Kurtschlag e.V.
Kulturlandschaft Brandenburg Nord  e. V.

Anträge müssen immer vor Projektbeginn gestellt werden. Die nächste Antragstellung für das 1. Halbjahr 2024 muss bis zum 31.01.2024 erfolgen. Eine Antragstellung ist auch online möglich. Die Kulturförderrichtlinie und alle Unterlagen sind unter: www.oberhavel.de/Kulturförderung zu finden. Nähere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 03301 601-5687.