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Datum: 25.07.2023

Entnahme von Brunnenwasser zum Bewässern von Pflanzen und Befüllen von Pools eingeschränkt

Landkreis mahnt erneut sparsamen Wasserverbrauch an

Niederneuendorfer See

© Landkreis Oberhavel


Bereits Mitte Juni 2023 hatte der Landkreis Oberhavel an die Bevölkerung appelliert, Wasser sparsam zu verwenden und es aus Oberflächengewässern nur zwischen 21.00 und 06.00 Uhr zu entnehmen. Nun wendet er sich mit gleichem Anliegen auch an alle Nutzerinnen und Nutzer privater Brunnen.

„Die Lage im Wasserhaushalt Oberhavels ist wie in ganz Brandenburg weiterhin angespannt: In den Oberflächengewässern sind fallende Wasserstände und Abflüsse zu verzeichnen. Auch die Grundwasserstände zeigen eine fallende Tendenz“, ist Umweltdezernent Egmont Hamelow alarmiert. „Der wenige Regen, der in einzelnen Regionen gefallen ist, führte leider nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserlage. Die geringen Niederschläge werden von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommen somit nicht den Flüssen und Seen sowie dem Grundwasser zugute. Wir appellieren daher: Verwenden Sie das kostbare Gut Wasser stets mit Bedacht und nur in den vorgegebenen Zeiten!“, so Egmont Hamelow.

Neben der Beschränkung der Entnahme aus Seen und offenen Gewässern sollte nunmehr auch die Entnahme aus Brunnen zur Bewässerung von Gärten und zur Befüllung von Pools nur noch in der Zeit von 18.00 bis 09.00 Uhr erfolgen. Wer zur Mittagszeit bewässert, schädigt die Pflanzen, da selbst kleinste Wassertröpfchen wie ein Brennglas wirken. Außerdem verdunstet der Großteil des Wassers, womit es den Pflanzen nicht in ausreichender Menge zugeführt werden kann. Die untere Wasserbehörde empfiehlt die Bewässerung von Pflanzen in den frühen Morgenstunden. Dann besitzt der Boden eine gewisse Vorfeuchte und die Pflanzen können somit das Wasser optimal aufnehmen und über den Tag nutzen. Abends zu bewässern, vergrößert das Risiko von Pflanzenkrankheiten und fördert den Schneckenbefall.

Anzeigepflicht für das Errichten von Brunnen
Die Wasserbehörde weist darauf hin, dass für das Errichten von Brunnen – darunter fallen auch Gartenbrunnen für die Grundstücksbewässerung – grundsätzlich eine Anzeigepflicht gemäß Paragraph 49 Wasserhaushaltsgesetz besteht. Die Anzeige hat schriftlich bei der unteren Wasserbehörde und mindestens vier Wochen vor der geplanten Errichtung zu erfolgen. Wer ohne die erforderliche Anzeige einen Brunnen errichtet oder errichten lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Zudem muss der Brunnen gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden.

Wird Wasser aus dem Trinkwassernetz zur Bewässerung und zum Befüllen von Pools entnommen, dann sollte dies – wegen der Spitzenlasten der Wasserwerke zwischen 17.00 und 21.00 Uhr – wenn möglich erst nach 21.00 Uhr oder besser noch erst in den Morgenstunden erfolgen. Hinweise und Beschränkungen seitens der lokalen Wasserversorger sind zudem grundsätzlich zu beachten.