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Datum: 21.12.2023

300.000 Euro für Oberhavels Baugeschichte

Denkmalförderrichtlinie: Eigentümerinnen und Eigentümer können noch bis Ende des Jahres finanzielle Hilfe beim Erhalt von Denkmalen beantragen

Denkmalplakette

© Landkreis Oberhavel


In Oberhavel gibt es 850 bekannte Baudenkmale – von der Industrieanlage über Schleusen bis zu Gutshäusern, Kirchen und Schlössern. Um diese architektonischen Zeitzeugnisse zu erhalten, vergibt der Landkreis jedes Jahr 300.000 Euro. Noch sind Anträge im Rahmen der Denkmalförderrichtlinie des Landkreises Oberhavel möglich. Bis zum 31.12.2023 können Eigentümer eine finanzielle Unterstützung für die denkmalgerechte Restaurierung und den Erhalt ihrer Baudenkmale für das kommende Jahr beantragen. Das Formular ist online abrufbar.

„Förderfähig sind nicht nur Restaurierungen selbst, sondern auch Gutachten und Planungsleistungen, Sicherungsma߬nahmen und Investitionen, die dem Erhalt von Denkmalen dienen. Es lohnt sich, die Geschichte unseres Landkreises zu bewahren“, sagt Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und ruft auf: „Nutzen Sie als Eigentümerin und Eigentümer die Möglichkeit, sich beim Erhalt historischer Bauten finanziell helfen zu lassen!“

Der Zuschuss darf laut der im Frühjahr 2019 vom Kreistag Oberhavel beschlossenen Denkmalförderrichtlinie höchstens 50.000 Euro betragen und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Wer die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis beantragt, muss zudem sicherstellen, dass die Finanzierung des gesamten geplanten Projektes sicher ist. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Voraussetzung ist immer, dass die Objekte in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind.