Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Da die bisherigen Aufenthaltstitel weiterhin bis zu ihrem Ablaufdatum (jedoch längstens bis zum 30.04.2021) gültig sind, ist es nicht erforderlich, Ihnen vorzeitig einen neuen auszustellen.
Wie beantrage ich einen eAT?
Rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels informiert Sie die Ausländerbehörde dazu schriftlich. Ihnen wird mit dem Anschreiben ein Formular für die Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels übersendet. Das ausgefüllte Formular legen Sie bitte zu den Sprechzeiten der Ausländerbehörde vor.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache ziehen Sie bitte am Anmeldeterminal eine Wartemarke.
Im anschließenden Beratungsgespräch werden Ihnen die verschiedenen Funktionen des eAT erläutert. Sie können auswählen, ob Sie die zusätzlichen elektronischen Funktionen in Anspruch nehmen möchten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Zudem werden Fingerabdrücke genommen und ein biometrisches Lichtbild sowie Ihre Unterschrift eingescannt.
Sofern nicht sofort die Entscheidung über Ihren Aufenthaltstitel getroffen werden kann, wird Ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt. Weitere Vorsprachen können somit in Einzelfällen notwendig werden.
Wann und wo bekomme ich den eAT?
Die Ausländerbehörde informiert Sie, wenn Ihr eAT vorliegt. Innerhalb dieses Zeitraumes erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei, der Ihnen die Zugangsdaten für die elektronischen Funktionen zur Verfügung stellt. Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf.