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Datum: 01.03.2017

Wohin mit den Gartenabfällen?

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert über die richtige Entsorgung von Grünschnitt / Illegale Entsorgung kann mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden

Spätestens jetzt, zum meteorologischen Frühlingsanfang, stellt sich vielen Gartenbesitzern die Frage: Wohin mit dem Grünschnitt und den Gartenabfällen? Denn sie gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden. Die illegale Ablagerung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

„Leider wird oft irrtümlich angenommen, dass Gartenabfälle der Natur keinen Schaden zufügen, da es sich um verrottbares Material handelt. Doch Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur unschön anzusehen. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten, können auch große Schäden angerichtet werden“, so Fachbereichsleiterin Wiolina Thierfelder. „Oft bleibt es nicht bei einer Ausnahme; Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an und erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll nicht lange auf sich warten. Weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln“, betonte Thierfelder.

Neben der Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück unter Beachtung der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung sind Gartenabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dazu bietet der Landkreis Oberhavel als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kostengünstige Sammelsysteme an:

  • Laubsäcke und Wertmarken für Baum- und Strauchschnittbündel:
    ganzjähriges Angebot zur Gartenabfallsammlung im Holsystem auf Abruf (telefonische Anmeldung bei der AWU unter 03304 3760), erhältlich in den Vertriebsstellen für Gelbe Säcke (siehe Abfallkalender bzw. unter www.oberhavel.de/abfall), 1,50 Euro/Stück
  • Kleinanlieferbereiche:
    Abgabe von Gartenabfällen im Bringsystem gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro/Tonne bzw. als Pauschale bei Abfallmengen bis 40 kg in Höhe von 0,50 Euro in Germendorf, Hohenbrucher Straße, und Gransee, Am Gewerbepark 12, zu den bekannten Öffnungszeiten

Umfassende Informationen dazu findet man im jährlich erscheinenden Abfallkalender und auf der Internetseite unter www.oberhavel.de/abfall. Für weitere Informationen steht die Abfallberatung unter der Telefonnummer 03301 601-3670 gern zur Verfügung.

Gartenabfälle

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