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Datum: 17.09.2016

Amerikanische Faulbrut: Veterinäre heben Sperrbezirk auf

Bienenbestände sind nach Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen frei von der Tierseuche
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel teilt mit, dass die angeordneten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer meldepflichtigen Bienenseuche, aufgehoben wurden. Eine entsprechende Öffentliche Bekanntmachung ist am 17.09.2016 erfolgt. Die erkrankten Bienenvölker wurden getötet und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Bei den anschließenden Untersuchungen konnte der Erreger nicht mehr nachgewiesen werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung der angeordneten Schutzmaßnahmen erfüllt.

Am 07.07.2016 wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen in einem Bienenbestand in Birkenwerder festgestellt. Als Schutzmaßnahme wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, der weite Teile der Gemeinde umfasste. Alle betroffenen Bienenhalter wurden zudem aufgefordert, die Anzahl ihrer Völker sowie die jeweiligen Standorte dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die gemeldeten Bestände wurden auf den Erreger hin untersucht. In dieser Zeit durften Bienenstöcke nicht entfernt bzw. an einen anderen Standort gebracht werden. Ebenfalls war es untersagt, Waben, Honig und weiterverarbeitete Produkte außerhalb des Sperrbezirks zu transportieren. Dies galt nicht, wenn sie an verarbeitende Betriebe, die über entsprechende Einrichtungen zur Entseuchung verfügen, mit der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben wurden.

Die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz anderer Bienenvölker und Sperrbezirk bei Zehdenick aufgehoben.

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