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Datum: 20.12.2016

Reduzierung der Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle

Änderungen im Organisationsablauf, insbesondere für gewerbliche Zulassungsdienste und Autohäuser gelten ab dem 02.01.2017

Mit Beginn des neuen Jahres wird der Organisationsablauf in der Kfz-Zulassungsstelle neu strukturiert. Durch die Anpassungen sollen Wartezeiten für die Besucherinnen und Besucher weiter reduziert werden. Folgende Neuerungen treten ab dem 02.01.2017 in Kraft:

Die Vorprüfung am Informationsschalter entfällt. „Durch die so frei werdenden Kapazitäten ist es uns möglich, täglich 20-30 Zulassungsanträge zusätzlich abzuarbeiten“, sagte Matthias Rink, Dezernent für Soziales und Verkehr. Um eine zügige und fristgerechte Erledigung zu gewährleisten, müssen sämtliche Unterlagen durch den Antragsteller vorab auf Vollständigkeit geprüft werden.

„Bereits im Vorfeld können die erforderlichen Anträge sowie alle relevanten Informationen in Form von Merkblättern auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel heruntergeladen werden, um sich optimal auf den Besuch in der Zulassungsbehörde vorzubereiten. Eine großformatige und detaillierte Übersicht im Wartebereich gibt zusätzlich Auskunft darüber, welche Dokumente für ein schnelles Antragsverfahren benötigt werden“, so Rink weiter.

Es wird zudem empfohlen, die elektronische Terminvergabe bei der Zulassung von Privatfahrzeugen zu nutzen. Dadurch ersparen sich Antragsteller unnötige Wartezeiten. Mit diesem Angebot können die Zulassungsanträge innerhalb von 30 Minuten bearbeitet werden.

Für das Händlerverfahren wird ein gesonderter Aufruf eingerichtet. Die Wartemarkenvergabe erfolgt automatisiert über ein Terminal im Wartebereich. Die Annahme der Anträge erfolgt zu folgenden Zeiten:

Montag und Mittwoch 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr

Die antragstellenden Händler werden nach der Fertigstellung telefonisch bzw. per E-Mail informiert, dass ihre Vorgänge zur Bezahlung und Abholung bereit liegen.

Händler ist derjenige, der gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge zum Straßenverkehr zulässt. Hierzu zählen insbesondere Zulassungsdienste, Autohäuser und Versicherungsvertretungen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich am Händlerschalter. Unvollständige Anträge können und werden nicht bearbeitet. Im Rahmen der Sammelbearbeitung erfolgt keine gesonderte Nachforderung von Unterlagen (z. B. unvollständiges SEPA-Mandat, etc.).

Ein Anruf bei der Kfz-Zulassungsstelle erspart bei Fragen unnötigen Zeitaufwand und zusätzliche Wege. Die zentrale Telefonnummer rund um das Kfz-Zulassungswesen lautet: 03301 601-5900.

Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, Online-Reservierung sowie Wunschkennzeichen-Reservierung finden Sie hier.

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