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Datum: 20.05.2020

Landkreis setzt auf Fortsetzung der Integrationsförderung

Integrationsprojekte werden weiter gefördert / 330.000 Euro für Städte und Gemeinden / Zusätzlich 100.000 Euro für die Projektförderung

Der Landrat wird dem Kreistag am 27.05.2020 eine neue Richtlinie zur Förderung von Integrationsmaßnahmen aus Mitteln der Integrationspauschale des Landes Brandenburg zur Beschlussfassung vorschlagen. Bereits in den vergangenen Jahren konnten durch die bisherige Richtlinie zahlreiche Projekte der Städte und Gemeinden, von Willkommensinitiativen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen initiiert und durchgeführt werden: Bessere Sprachkenntnisse für Neuzugewanderte, viele interkulturelle Begegnungen und mehr Partizipation von Geflüchteten sind das positive Ergebnis. 

„Mit der Unterstützung vieler Projekte in ganz Oberhavel konnten in unserem Landkreis gute Erfolge bei der Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen erzielt werden”, sagt Landrat Ludger Weskamp: „Auch in den kommenden zwei Jahren soll diese Arbeit fortgesetzt und ausgebaut werden.” Die Förderrichtlinie legt daher fest, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie die Mittel der Integrationspauschale verwendet und wie sie weitergeleitet werden sollen.

Gefördert wird zum Beispiel die frühkindliche Sprachförderung in Kita und Vorschule, aber auch die individuelle Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern, etwa durch Bildungs- oder Ausbildungspatenschaften. Auch Sprachcafés als Orte des interkulturellen Austauschs und des Spracherwerbs, Angebote der Familienbildung oder Eltern-Kind-Gruppen sind denkbare Projekte, die von der Förderung profitieren könnten. Finanziell unterstützt werden sollen weiterhin Maßnahmen zur besseren Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt, zur Sensibilisierung und Prävention gegen Islamismus und Antisemitismus sowie Workshops zur Gleichberechtigung.

Auch Angebote zur Einzelfallarbeit wie etwa Streetworker oder Mobile Beratungen sind Gegenstand der Förderrichtlinie. Ferner werden Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben, um neuzugewanderte Jugendliche an den Arbeitsmarkt heranzuführen, und die interkulturelle Öffnung von Kommunen und ihrer Einrichtungen, etwa die Schulung von Personal oder das Bereitstellen von mehrsprachigem Informationsmaterial gefördert. Bildungsprogramme zu den Themen Flucht und Migration an Schulen zählen ebenso zu den förderfähigen Projekten wie interkulturelle Sportveranstaltungen oder Workshops zur Gewaltprävention und zur Förderung eines friedlichen Miteinanders.

„Wir wollen gezielt am Abbau von Defiziten ansetzen, zum Beispiel durch weiterführende Angebote bei der Sprachförderung. Unterstützt werden sollen außerdem besonders integrationsbedürftige Personen, die von den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht wurden”, erläutert Matthias Kahl, Dezernent für Arbeit und Soziales des Landkreises Oberhavel. So sollen unter anderem Bildungs- und Integrationsangebote für psychisch beeinträchtigte Geflüchtete sowie unbegleitete, minderjährige Asylbewerber gestärkt werden.

Rund 660.000 Euro stehen dem Landkreis Oberhavel und seinen Kommunen für die Integrationspauschale im Jahr 2020 aus Mitteln des Landes Brandenburg zur Verfügung. Davon soll rund die Hälfte, insgesamt 330.000 Euro, direkt an die Städte und Gemeinden sowie an das Amt Gransee und Gemeinden zur Unterstützung weitergeleitet werden. Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach einem festgelegten Verteilschlüssel, den der Landkreis Oberhavel mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart hat und der sich insbesondere nach der Zahl der in den jeweiligen Kommunen lebenden Neuzugewanderten richtet. Stichtag hierfür ist der 01.01.2020. Die höchsten Beträge fließen mit je mehr als 70.000 Euro an die Städte Hennigsdorf und Oranienburg, in denen derzeit jeweils mehr als 600 Geflüchtete leben.

Darüber hinaus stehen 100.000 Euro für projektbezogene Maßnahmen mit überregionalem Bezug zur Verfügung. Die Projektförderung erfolgt anteilig: Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Kosten des konkreten Projektes. Anträge dafür können die Städte und Gemeinden und das Amt Gransee und Gemeinden beim Landkreis Oberhavel stellen. Aus den verbleibenden rund 230.000 Euro wird der Landkreis Oberhavel eigene Integrationsaufgaben finanzieren, dazu zählen zum Beispiel Projekte für psychisch Beeinträchtigte oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Sprachkurse für Asylsuchende, insbesondere Frauen und junge Erwachsene.

Der Landkreis Oberhavel erwartet für das vierte Quartal 2020 eine weitere Zahlung in Höhe von rund 600.000 Euro, die nach einem identischen Verfahren für die Integrationsarbeit in Oberhavel für das Jahr 2021 bereitgestellt werden soll. Die vollständige Förderrichtlinie sowie Ansprechpartner sind auf der Homepage des Landkreises Oberhavel unter https://www.oberhavel.de/migration zu finden.