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Datum: 15.05.2020

Landkreis Oberhavel und Kommunen beraten über Kitavertrag

Neuer Kitavertrag soll ab dem 01.01.2021 gelten

Der seit 2004 bestehende Kitavertrag zwischen dem Landkreis Oberhavel und den Städten und Gemeinden wird aktuell überarbeitet. In Abstimmung mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern sowie dem Amtsdirektor hatte der Landkreis den Vertrag gekündigt. Er läuft deshalb zum 31.12.2020 aus. Der neue Kitavertrag soll nahtlos ab dem 01.01.2021 gelten.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt die Übertragung einzelner Zuständigkeiten des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe – also des Landkreises – auf die Städte und Gemeinden. Dazu zählen insbesondere die Feststellung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, die Gewährung von längeren Betreuungszeiten, die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts für einen Kitaplatz und die Vermittlung von Tagespflegepersonen. „Ohne einen Kitavertrag wäre nicht mehr die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, sondern der Landkreis Oberhavel der zuständige Ansprechpartner für die Planung und die Durchführung der Kindertagesbetreuung. Das bedeutet, dass sich Eltern, die ihr Kind in Oberhavel für einen Kitaplatz anmelden möchten, dann direkt an den Landkreis wenden müssten, egal ob aus Fürstenberg/Havel oder Glienicke/Nordbahn“, erläutert Landrat Ludger Weskamp.

Für den Betrieb der Kita, die Qualität, das pädagogische Konzept und die Kitasatzungen sind gemäß Kitagesetz die Träger der Einrichtungen zuständig. Das können Kommunen oder freie Träger gleichermaßen sein. Darin eingeschlossen sind auch der Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und die Kitagebührenkalkulationen, also die Festlegung der Elternbeiträge, welche die Träger gänzlich unabhängig vom Landkreis erledigen. Alle diese Sachverhalte werden durch den Kitavertrag nicht geregelt.

In den vergangenen Monaten hat es auf verschiedenen Ebenen Arbeitsgespräche zum neuen Vertragsentwurf gegeben. Unter anderem fanden Beratungen mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor sowie mit den Verantwortlichen der Kita- und Finanzbereiche der Städte, Gemeinden und des Amtes Gransee statt. „Damit erfüllt der Landkreis seine Zusage, die Neuverhandlung des Vertrages transparent und gemeinsam mit den Kommunen zu gestalten“, sagt Weskamp.

Schnell einig war man sich dabei über die Aufgabenaufteilung, also die Übertragung von Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe an die Kommunen. Die Kommunen möchten weiterhin ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung umsetzen. Sie wollen die Eltern nicht nach Oranienburg schicken, sondern an dem bewährten Verfahren festhalten. Auch die Personalhoheit für die Angestellten in den Kindereinrichtungen bleibt bei den Trägern.

Verhandelt wurde außerdem über die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsströme. Die Städte, Gemeinden und das Amt Gransee erhalten demnach vom Landkreis alle Mittel, die vom Land Brandenburg für die Kitabetreuung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Landkreis Oberhavel einen festen Betrag von jährlich 8,3 Millionen Euro zur Verfügung. Im Weiteren einigten sich der Landkreis und die Kommunen darauf, dass das Verfahren der eingesparten Kreisumlage beibehalten wird.

„Beide Seiten, die Kommunen und der Landkreis, haben ein hohes Interesse an einer gemeinsamen Lösung. Im Jugendhilfeausschuss wird die Kreisverwaltung die Mitglieder am Dienstag, den 26.05.2020, über die Neufassung des Kitavertrags informieren. Parallel wird der Vertragsentwurf nun in den politischen Gremien der Städte, Gemeinden und des Amtes Gransee beraten und beschlossen. Anschließend wird er auch den Gremien des Kreistags über den Jugendhilfe-, Finanz- und Kreisausschuss vorgelegt“, erklärt Landrat Ludger Weskamp die nächsten Schritte zum Abschluss des Kitavertrags. In diesem Rahmen wird auch eine Anhörung des Kreis-Kita-Elternbeirates erfolgen.