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Datum: 10.03.2017

Änderungen bei Trichinenuntersuchungen

Proben werden künftig durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht / Zahlung der Gebühr erst nach schriftlichem Bescheid möglich

Aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen werden ab dem 20.03.2017 alle im Landkreis Oberhavel anfallenden Trichinenproben nur noch im akkreditierten Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Bislang erfolgte die Fleischbeschau durch amtlich beauftragte Tierärzte. Der Untersuchungspflicht unterliegen insbesondere Haus- und Wildschweine. Trichinen sind für den Menschen gefährliche Parasiten, die durch den Verzehr übertragen werden können.

Trichinenuntersuchung ist für Haus- und Wildschweine vorgeschrieben, wenn das Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmt ist.

© pixabay

Grundsätzlich sind auch weiterhin Hausschlachtungen beim zuständigen Fleischbeschautierarzt anzumelden. Sowohl bei gewerblichen Schlachtungen als auch bei Hausschlachtungen werden während der Fleischuntersuchung Trichinenproben entnommen. Der Tierhalter bzw. sein Vertreter ist verpflichtet, die versiegelten Proben und die dazugehörigen Dokumente zu einem der beiden unten genannten Kurierstützpunkte des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (VLÜA) zu bringen. Die Mitteilung über den Befund erfolgt telefonisch durch den zuständigen Tierarzt. Erst nachdem dem Tierbesitzer das Untersuchungsergebnis übermittelt wurde, darf das geschlachtete Tier weiterverarbeitet und verzehrt werden. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Zahlung der Gebühren „vor Ort“ ist nicht mehr möglich. Der Tierbesitzer erhält im Anschluss an die Schlachtung schriftlich einen Bescheid durch das VLÜA.

Jäger, denen vom Landkreis Oberhavel für ihr Jagdgebiet eine Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme ausgestellt wurde, können die durch sie entnommenen Proben mit dem dazugehörigen Wildursprungsschein in einem der beiden Kurierstützpunkte abgeben. Jäger, die diese Befugnis nicht besitzen, müssen eine berechtigte Person zur Entnahme beauftragen. Die Freigabe des Tierkörpers bei negativem Befund erfolgt unverändert automatisch. Der Freigabezeitpunkt wird auf dem Wildursprungsschein durch das VLÜA vermerkt. Die Jagdausübungsberechtigten der einzelnen Jagdbezirke wurden durch das VLÜA schriftlich über die Änderungen in Kenntnis gesetzt.

Die Abgabe von Trichinenproben ist im Landkreis Oberhavel an zwei Standorten und zu folgenden Zeiten möglich:

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Gransee
    Karl-Marx-Platz 1
    16775 Gransee
    Telefon: 0172 5193667

Annahmezeiten:
Montag bis Freitag 07.00 – 09.00 Uhr
Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Oranienburg
    Adolf-Dechert-Str. 1, Haus 2, Keller
    16515 Oranienburg
    Telefon: 03301 601-681

Annahmezeiten:
Montag bis Freitag 07.00 – 09.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

Kuriertage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Am Mittwoch entfällt der Kurierdienst. Weitere Informationen zur Trichinellose finden Sie hier.