Sprungziele
Inhalt

Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit

Personen, die bisher als deutsche Staatsangehörige behandelt werden oder bei der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden und deren deutsche Staatsangehörigkeit von deutschen öffentlichen Stellen nicht bestritten wird, benötigen keinen Staatsangehörigkeitsausweis. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat mit einer entsprechenden Weisung verfügt, dass diesem Personenkreis kein Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen ist.

Nur in ganz vereinzelten Fällen wird der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.

Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises

Um Ihre Rechtsstellung als Deutscher (Staatsangehörigkeit) zu überprüfen, ermittelt die Staatsangehörigkeitsbehörde:
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
    oder
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
Ferner sind Angaben zu Ihrer Person, als auch Angaben über die Personen, von denen sich Ihre Staatsangehörigkeit ableitet, erforderlich.

Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Das Antragsformular erhalten Sie in der Staatsangehörigkeitsbehörde.

Gebühren

Die Gebühren für einen Staatsangehörigkeitsausweis belaufen sich auf 25 Euro pro Person.