Behördliche Namensänderung
Voraussetzungen für eine Namensänderung
- Sie sind Deutscher oder Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Gebühren
- Änderung oder Feststellung eines Familiennamens: 2,50 bis 1.022 Euro
- Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro