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Wohnen Fachbereich Gesundheit - Phase 1 - "Ankommen"

Bei neu ankommenden Familiennachzügen zu einer anerkannten Asylbewerberin oder einem anerkannten Asylbewerber in eine Gemeinschaftsunterkunft muss dem Betreiber der Einrichtung ein Nachweis über Tuberkulosefreiheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden.