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Integration

Im Landkreis Oberhavel leben viele neu zugewanderte Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind. Sie stehen vor der Herausforderung, Deutschkenntnisse zu erwerben, die Bestimmungen des Grundgesetzes kennenzulernen, neue Bekanntschaften zu schließen, den Arbeitsmarkteinstieg zu schaffen und zugleich ihre Kinder beim Ankommen im schulischen Alltag zu unterstützen.

Mit dieser Seite möchte der Fachbereich Soziales und Integration unter anderem:

  • über laufende, geplante und frei zugängliche Integrationsmaßnahmen informieren
  • gesetzliche Regelungen erläutern
  • auf Fördermittel für Integrationsmaßnahmen hinweisen
  • Angebote der non-formalen Bildungsarbeit präsentieren

Das Integrationsprojekt »Interkulturelles Kochen« lädt zum Mitmachen ein

Am 20.05.2023 startet im Hennigsdorfer Gemeinschaftszentrum Conradsberg das Projekt „Interkulturelles Kochen“. Beim Projekt wird es darum gehen, neue Gerichte aus anderen Kulturen kennenzulernen und die Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern miteinander ins Gespräch zu bringen.

Das „Interkulturelle Kochen“ findet zum ersten Mal am 20.05.2023 um 17.00 Uhr im Gemeinschaftszentrum Conradsberg (Parkstraße 39, 16761 Hennigsdorf) statt. Es folgen fünf weitere Termine (einmal monatlich), wobei die Teilnahme pro Termin auf 20 Personen begrenzt ist. Termine und Uhrzeiten der weiteren fünf Projektabende werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Anmeldung zu den anstehenden Terminen am 24.06., 15.07. und 05.08.2023 ist an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: kultur.kochen.hennigsdorf@gmail.com. Die Projektteilnahme ist kostenfrei. Die Organisatoren freuen sich auf eine rege Teilnahme, gute Gespräche und viel Spaß beim gemeinsamen Kochen.

Das Integrationsprojekt zur Betreuung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler der Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Klassen setzt seine Arbeit fort

Seit 2021 läuft bereits das Projekt „Betreuung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler der Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - Klassen im südlichen Landkreis Oberhavel“ am Runge-Gymnasium in Oranienburg. Seitdem werden die Kinder und Jugendlichen von den zwei Integrationscoaches sowohl in den DaZ-Klassen als auch in den Schulen des südlichen Landkreises betreut, in denen der Regelunterricht stattfindet. Die beiden Coaches der PuR gGmbH unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Ankommen im Schullalltag, indem sie diese unter anderem an verschiedenen Bildungs- und Freizeitangebote heranführen. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit den DaZ- und Fachlehrkräften statt. Thomas Pölöskei, Projektmitarbeiter der PuR gGmbH, beantwortet drei Fragen zum Projekt. 

Herr Pölöskei, Sie betreuen die Kinder und Jugendlichen seit Projektbeginn. Vor welchen Herausforderungen standen Sie, als das Vorhaben gestartet war?

Die zu Beginn des Projekts anhaltende Covid 19 – Pandemie erschwerte auf Grund des „home-schoolings“ die Beziehungsarbeit. Dies wurde durch online-Konferenzen, online-Gespräche und Gespräche an der frischen Luft sowie die Organisation von Laptops versucht zu kompensieren. Zu den wichtigsten Herausforderungen zählten also die kontaktlose Beratung und der Aufbau einer Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern trotz räumlicher Distanz auf Grund der Corona-Bestimmungen.

Die ständigen Herausforderungen sind natürlich die verschiedenen Migrationsbiographien, da gerade bei Geflüchteten oft keine lückenlosen Schullaufbahnen vorlagen, was die Integration in den Regelunterricht erheblich erschwert. Dazu kommen verschiedene Fluchterfahrungen mit teilweise schweren traumatischen Erlebnissen.

Eine neue Herausforderung hat sich durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ergeben. Dadurch hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler massiv erhöht. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ist auch deshalb teilweise schwierig, weil viele von ihnen unsicher hinsichtlich ihrer Bleibeperspektive sind. Viele Schülerinnen und Schüler sind mental noch nicht in Deutschland angekommen. Viele von ihnen haben die Vorstellung, sehr bald in die Ukraine zurückzukehren.

Welche Möglichkeiten haben Sie, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen?

In erster Linie lebt die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern von einem vertrauenswürdigen Umgang. Dies ist unerlässlich für eine gute Beziehungsarbeit. Regelmäßige Hospitationen in den DaZ-Klassen und in den Regelklassen der Stammschulen sowie der Austausch sowohl mit den Eltern als auch mit den Fach- und Klassenlehrkräften ist hier tägliche Arbeit. Bei Gesprächen werden hier auch die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen erkannt und entsprechend ihren Wünschen und Vorstellungen geeignete Maßnahmen organisiert. Durch die Organisation von Tandempartnerschaften in den Stammschulen sowie des Nachhilfeunterrichts, aber auch durch das Herstellen von Kontakten zu Vereinen, Arbeitsgemeinschaften an den Schulen usw. werden die Schülerinnen und Schüler in die Mehrheitsgesellschaft immer besser integriert.

Welche Erfolge konnten Sie in den vergangenen Jahren erzielen?

Erfolge sind als solches schwierig zu messen. Was man aber definitiv feststellen kann, ist die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Gerade wenn man sieht, wie zurückgezogen viele von ihnen bei ihrer Ankunft in Oranienburg in den DaZ-Klassen und in ihren Regelschulen sind und schon nach einiger Zeit Deutschland als ihren Lebensmittelpunkt betrachten.    

Dazu tragen diverse Projekte bei, welche die Schülerinnen und Schüler ein Ankommen in Deutschland erleichtern. Hervorheben möchte ich hier den Reflect-Workshop der MIND prevention GmbH, gemeinsame Familiensportfeste, Anmeldungen der Kinder und Jugendlichen in Vereinen, Exkursionen ins Umland und nach Berlin und gemeinsame Feier zu Ostern oder Weihnachten.

Projekt „Hürden nehmen“ startet

Im Landkreis Oberhavel ist das zweijährige Projekt „Hürden nehmen“ gestartet. Die Aufgabe der Mitarbeitenden des Projektträgers KommMit e. V. wird darin bestehen, die geflüchteten Klientinnen und Klienten niedrig- und mittelschwellig, psychosozial, psychologisch sowie sozialpsychiatrisch zu unterstützen und zu betreuen. Bei Bedarf erfolgen Maßnahmen zur Krisenintervention und Stabilisierung. Schwer belastete Geflüchtete werden ins psychotherapeutische und psychiatrische Regelsystem vermittelt.

Das Projekt „Hürden nehmen“ wird überbrückend tätig und der Zielgruppe unterstützende, vorbereitende, begleitende und nachsorgende Maßnahmen der Regelversorgung bieten. Die Klientinnen und Klienten werden außerdem zur Wahrnehmung des Regelsystems befähigt. Der Träger strebt eine wohnortnahe, frühzeitige und nachhaltige Betreuung von Betroffenen zur Vermeidung von Chronifizierungen und krisenhaften Zuspitzungen an.

Zur Zielgruppe des Projekts zählen Geflüchtete mit psychischen Belastungen und Erkrankungen. Unter ihnen sind Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Für Mädchen, Frauen und Kinder wird der Träger spezifische Angebote entwickeln.

Das multiprofessionelle Team von KommMit e. V. wird eng mit der Migrationssozialarbeit des Landkreises Oberhavel zusammenarbeiten, enge Kontakte mit den Beratungsstellen aufbauen und sich mit dem lokalen medizinischen und psychosozialen Regelversorgungssystem vernetzen.

Kontaktinformationen des Trägers:
KommMit e.V.
Fabrikstraße 10
16761 Hennigsdorf
Telefon: 0176 704 222 13
E-Mail: psz-oberhavel@kommmit.eu

Start des Projekts »Smart surfen«

Die Verbraucherzentrale Brandenburg startet das Projekt „Smart surfen“, in dessen Rahmen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit Online-Schulungen zu den Themen „Sicher unterwegs mit dem Smartphone“, „Sicher online einkaufen“ und „Soziale Netzwerke“ angeboten werden. Durch die Schulungen werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, Neuzugewanderte über Gefahren und Risiken im Internet sowie ihre Rechte aufzuklären. Alle Details und Anmeldeinformationen können auf dieser Webseite aufgerufen werden. 

Word- und Power-Point-Schulungen für Schülerinnen und Schüler

In der Volkshochschule Oberhavel finden in diesem Jahr die Word- und Power-Point-Schulungen für die Schülerinnen und Schüler statt, die am Unterricht „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ teilnehmen. Im Rahmen der Schulungen sollen die bei den Kindern und Jugendlichen vorhandenen Defizite im Umgang mit den Softwareprogrammen behoben werden. Die Schulungen für einzelne Gruppen finden zweimal wöchentlich statt und umfassen einen Zeitraum von vier bis fünf Wochen. Insgesamt 80 Kinder und Jugendliche sollen von der Maßnahme profitieren.

Die zu unterrichtenden Inhalte werden an weiterführenden Schulen als wichtige digitale Kompetenzen vorausgesetzt. Sowohl Word als auch PowerPoint werden im Schulalltag regelmäßig benutzt. Das Fehlen dieser digitalen Kompetenzen erschwert den DaZ-Schülerinnen und Schülern das Ankommen im Unterrichtsalltag. Mit der Projektdurchführung werden die Startbedingungen der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Landkreis Oberhavel verbessert.

Start des Projekts "@home in Oberhavel"

Das Integrationsprojekt „@home in Oberhavel“ ist gestartet. Im Rahmen des zweijährigen Vorhabens soll den in Gemeinschaftsunterkünften oder bei den gastgebenden Familien untergebrachten neu zugewanderten Personen ein gleichberechtigter Zugang zum Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Die Projektteilnehmenden sollen befähigt werden, eigenständig Wohnraumangebote zu erschließen, eigenen Wohnraum zu finden und zu halten. Auf diese Weise soll der Grundstein für eine nachhaltige soziale Teilhabe aller Familienmitglieder gelegt werden.

Zu den Projektinhalten zählen:

  • Wohnungsbewerbung: Befähigung der Projektteilnehmenden für eine eigenständige und systematisierte Suche auf dem deutschen Wohnungsmarkt 
  • Mobilitätsförderung: Sensibilisierung für persönliche Integrationschancen bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde inklusive Entwicklung konkreter sozialer Teilhabechancen für die gesamte Familie.
  • Unterstützung bei der Wohnraumvermittlung: Direktvermittlung in eigenen Wohnraum mit bedarfsgerechter Hilfestellung zur Anbindung an soziale Infrastrukturen (wie Sprachkurs-Angebote, Schuleinzugsbereiche oder Gesundheitsdienste) und zu Themen, die das selbstbestimmte Wohnen im neuen Lebensumfeld betreffen.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten:
GSM T&I gGmbH
Bernauer Straße 100
16515 Oranienburg
Frau Klein
Telefon: 03301 5767-304
Mobil: 0157 80 53 31 92
E-Mail: jenifer.klein@mein-gsm.de

Beratung Geflüchteter aus der Ukraine

Ein neues Integrationsprojekt soll künftig das Ankommen von Geflüchteten aus der Ukraine erleichtern. Die Projektmitarbeiterin berät in russischer Sprache zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, zum Leistungsbezug und allen anderen Themen, die für die Integration wichtig sind.  

Die Sprechstunden finden jeden Montag (außer an Feiertagen) zwischen 16.00 und 18.00 Uhr im Beratungsraum des Bürgerzentrums Oranienburg (Albert-Buchmann-Straße 17, 16515 Oranienburg) statt. Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.

Kontaktdaten:
Telefon: 0176 466653-64
E-Mail: konsultation.ua@posteo.de
Messenger „Signal“: „Konsultation UA“

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts bekommen langjährig geduldete und gestattete Personen die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen, um ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu bekommen. Die Regelung betrifft Personen, die bereits am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebten und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Dem Ehegatten beziehungsweise der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner sowie dem minderjährigen, ledigen Kind kann ebenso eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn diese noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland leben. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ausführliche Informationen zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts können hier aufgerufen werden.

Start des Projekts zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und Mädchen

Am 01.02.2023 startet im Landkreis Oberhavel das Projekt „i-Punkt“ (Flyer). „i-Punkt“ soll einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration von neu zugewanderten Frauen und Mädchen leisten und sie bei der Entwicklung von Lebens- und Berufsperspektiven unterstützen.

Austauschforum sowie Treffpunkt von „i-Punkt“ ist das Jobcafé als offenes Angebot für alle interessierten neu zugewanderten Frauen und Mädchen. Hier finden Netzwerkveranstaltungen, Erfahrungsaustausch sowie Networking mit relevanten Bedarfsträgern, Fachdiensten, Beratungsstellen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern statt.

Zur Unterstützung der Integration der Teilnehmerinnen gibt es dreimal wöchentlich Gruppenangebote. Die Themen sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der neu zugewanderten Frauen und Mädchen. So werden im Rahmen der Gruppenangebote unter anderem Arbeitsmarktprogramme und Unterstützungssysteme im Schul- und Bildungswesen vorgestellt, Motivationsgespräche geführt sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besprochen. Darüber hinaus werden die Projektmitarbeitenden an interkultureller Kompetenzentwicklung der Teilnehmerinnen für das Berufsleben arbeiten. Die Vermittlung digitaler Kompetenz und der Informationen zum regionalen Weiterbildungs- und Arbeitsmarkt sind weitere Schwerpunktthemen von „i-Punkt“.

Interessierte Frauen und Mädchen ab 15 Jahren haben ab sofort die Möglichkeit, sich für die Projektteilnahme anzumelden.

Kontakt- und Anmeldeinformationen:
Frau Kirsch
Bernauer Straße 100
Haus D, 1.OG
16515 Oranienburg
Mobil: 01525 13545-44
E-Mail: judith.kirsch@mein-gsm.de
Sprechzeiten:
Montags und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr

"SpielOrt Fürstenberg" – Integrationsprojekt für Mütter mit Kindern

Jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr öffnet das Projekt "SpielOrt Fürstenberg" in der Pfarrstraße 1 seine Türen für die Kinder im Alter bis zwölf Jahre und ihre Eltern.

Als Anfang des Jahres 2022 die ukrainischen Mütter und Großmütter mit ihren Kindern in Fürstenberg ankamen, fiel Ehrenamtlichen auf, dass vor allem die kleineren Kinder völlig abwesend vor Handydisplay saßen und kaum anzusprechen oder zu freiem Spiel zu bewegen waren.

Vor diesem Hintergrund wollten engagierte Bürgerinnen und Bürger für Geflüchtete ein Angebot schaffen, das vor allem ohne jegliche digitalen Reize zu einem freien, altersgerechten Spiel einladen sollte. Nun läuft das Projekt bereits seit einigen Monaten und das Ziel der Organisatorinnen und Organisatoren, Kinder und Erwachsene zumindest für einige Stunden zueinander zu bringen, scheint geglückt zu sein.

Die Betreuung der Familien wird durch mehrere Projektmitarbeitende gewährleistet. Sie sorgt auch dafür, dass die Mütter beim „SpielOrt Fürstenberg“ eine zentrale Rolle spielen. Die Idee ist, dass das Zurückfinden zum heilsamen Spielen zwischen Müttern und Kindern wieder neu entsteht und für einen begrenzten Zeitraum all das Erlebte und Befürchtete einmal „draußen bleibt“ und keine Rolle spielt.

Die Mütter sollen ihren Blick wieder ganz bewusst auf ihre Kinder richten und so erleben, dass sie in dieser Rolle – trotz und gerade auch wegen der Fluchterfahrungen – mehr als gebraucht werden. Das gemeinsame Spiel hat so einen heilsamen Effekt für Mütter und Kinder. Hinzu kommt das Vernetzen der Mütter untereinander.

Die Organisatorinnen und Organisatoren von „SpielOrt Fürstenberg“ haben Ideen aus Waldorf- und Montessori-Pädagogik sowie von Emmi Pikler umgesetzt, um die Kinder auch grob- und feinmotorisch herauszufordern. Im Rahmen des Projekts werden gezielt Bücher und hochwertige Spielmaterialien eingesetzt. Zudem puzzeln, basteln und lesen die Projektmitarbeitenden mit den Kindern.  

Die am Projekt teilnehmenden Kinder – dazu zählen nicht nur ukrainische, sondern alle geflüchteten Kinder in der Stadt Fürstenberg – sollen sich durch die Erlebnisse im „SpielOrt Fürstenberg“ willkommen und angenommen fühlen. Dies ist nötig, damit sie sich gut integrieren, eine normale Kindheit haben und die durch die Flucht aufgerissenen Wunden verheilen. Damit die Integration und das Ankommen im Alltag gelingen, kommen zum „SpielOrt Fürstenberg“ auch einheimische Mütter mit ihren Kindern. Vom Austausch mit den einheimischen Teilnehmenden profitieren nicht nur geflüchteten Kinder, sondern auch deren Mütter. Deren sozialräumliche Integration wird durch den Austausch im „SpielOrt Fürstenberg“ auf diese Weise vorangetrieben.  

Kontaktdaten:
SpielOrt Fürstenberg
Pfarrstraße 1
16798 Fürstenberg/Havel
Frau Fauck
E-Mail: ulrike.fauck@googlemail.com

Neue Regelungen zum Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen

Seit dem 01.01.2023 gibt es neue Regelungen beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Den Zugang zu den Sprachkursen haben ab sofort:

  1. Asylsuchende - unabhängig vom Herkunftsland und „Bleibeperspektive, wenn das Asylverfahren noch nicht negativ und rechtskräftig abgeschlossen wurde. Diese Regelung wird vielen Bewohnenden in den GU´s die Möglichkeit eröffnen, sich zur Teilnahme an einem Integrationskurs anzumelden.
  2. Personen mit einem neuen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG. Dies betrifft Gestattete und Geduldete, die seit fünf Jahren in Deutschland leben. Diese Personengruppe muss den neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen – erst danach erfolgt der Zugang zum Integrationskurs.
  3. Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vor allem ukrainische Geflüchtete)

Praktische Umsetzung:

  1. Die Zulassungsanträge werden ab dem 01.01.2023 in der Regionalstelle des BAMF in Brandenburg bearbeitet: Georg-Quincke-Str.1; 15236 Frankfurt/Oder
  2. Die in Nürnberg eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet und nach neuer Rechtslage entschieden.
  3. Neu zugewanderte Personen, die einen Zulassungsantrag beim BAMF einreichen möchten, können sich an einen Kursträger im Landkreis Oberhavel wenden, der sie beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen wird. Die Kontaktdaten der Kursträger sind auf www.oberhavel.de/integration in der Sprachkursübersicht zu finden.
  4. Asylbewerbende werden vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit, Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in der Regel eine automatische Kostenbefreiung. Personen mit dem neuen Aufenthaltstitel nach § 104c (Chancenaufenthaltsgesetz) müssen die Kostenbefreiung beantragen
  5. Das neue Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
  6. Anerkannte Geflüchtete und EU-Bürgerinnen und -Bürger nutzen bitte weiterhin dieses Antragsformular.

Ausführlichere Informationen zu den neuen Regelungen ist hier zu finden.

Neustart des Interkulturellen Nachbarschaftstreffs Lehnitz

Neustart des Interkulturellen Nachbarschaftstreffs Lehnitz

Der Interkulturelle Nachbarschaftstreff Lehnitz (Mühlenbecker Weg 9h, 16515 Oranienburg – OT Lehnitz) ist zu Beginn des neuen Jahres mit Neuerungen in die Verlängerung gegangen. Ab sofort stehen der Bewohnerschaft des multikulturellen Quartiers zwei Vollzeitkräfte des Trägers PuR gGmbH zur Verfügung. Der Interkulturelle Nachbarschaftstreff wird von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit in der Stadt Oranienburg unterstützt.

Auch künftig können sich die Bewohnenden aus unterschiedlichen Kulturkreisen im Nachbarschaftstreff begegnen. Der Nachbarschaftstreff möchte das bürgerschaftliche Engagement und die Zusammenarbeit aller Generationen fördern. Unter dem Dach der Begegnungsstätte werden unter anderem Spielenachmittage, Interkultureller Frauentreff, Babytreff, Freizeitangebote für Kinder, Unterstützung bei Hausaufgaben, Ferienbetreuung, kreative Angebote für Erwachsene, informelles Kontaktangebot „Klatsch“, multikulturelles Kochen, Ausflüge, Selbsthilfegruppen, Unterstützung beim Ankommen neu zugezogener Bewohnenden und vieles mehr angeboten.

Kontaktdaten:

Nachbarschaftstreff Lehnitz (Stadt Oranienburg)

Mühlenbecker Weg 9h

Tel: 03301 / 579 64 40

E-Mail: nt-lehnitz@purggmbh.de

Internet: www.purggmbh.de

Öffnungszeiten:

Montag                         9.00 - 16.00 Uhr

Dienstag                       9.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                       9.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag                   9.00 - 18.00 Uhr

Freitag                          9.00 - 18.00 Uhr

(sowie nach Vereinbarung)

Förderung geflüchteter Studienbewerberinnen und -bewerber aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes können beim Garantiefonds Hochschulbereich die studienvorbereitende Förderung beantragen. Anträge auf Förderung können online gestellt werden. Die Anmeldung zu einem Beratungsgespräch erfolgt hier. Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:

  • studienvorbereitende Deutschsprachkurse,
  • Kurse zum Erlernen der englischen Sprache,
  • Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungsseminare vorbereiten,
  • fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
  • Teilnahme an Kursen zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulreife.

Ausführliche Informationen in russischer und englischer Sprache finden Sie hier.

Möglichkeiten für den Spracherwerb

Die Übersicht der Sprach- und Integrationskurse wurde aktualisiert und kann auf dieser Webseite unter Dokumente heruntergeladen werden.

Die TüftelAkademie hat ein Bildwörterbuch erstellt, um ukrainischen Geflüchteten sowie freiwilligen Helferinnen und Helfern die Kommunikation untereinander zu vereinfachen. Das Bildwörterbuch kann hier heruntergeladen werden. 

Buchstaben.com hat in Zusammenarbeit mit Lehrkräften sowie ukrainischen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ein PDF-Lernheft entwickelt, das ukrainischen Geflüchteten die Grundzüge der deutschen Sprache leicht verständlich und übersichtlich näher bringen soll. Das Lernheft kann hier heruntergeladen werden.

Solange Sie noch auf den Start Ihres Integrationskurses warten, besteht die Möglichkeit, Deutsch mit Hilfe des kostenfreien Lernportals des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. (www.vhs-lernportal.de) selbstständig zu lernen. Ab sofort sind alle Deutschkurse bis einschließlich Niveau B1 im vhs-Lernportal auch auf Ukrainisch verfügbar. Die Anmeldemaske, die Bedienoberfläche und alle Aufgabenstellungen wurden ins Ukrainische übersetzt. Zum Lernen werden lediglich ein Smartphone und ein Internetzugang benötigt. Zu jedem Deutschkurs gibt es zudem passende Apps, mit denen auch offline gelernt werden kann. Die Apps sind ebenfalls in einer ukrainischen Version verfügbar. Informationen zur Registrierung auch in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Lingoda bietet ebenfalls kostenlose Online-Kurse an. Die Kurse finden an sieben Tagen pro Woche statt. Jeden Tag zwei Mal: um 10.00 und 16.00 Uhr. Teilnehmende erhalten zudem kostenloses Lernmaterial. Interessenten können sich per E-Mail unter helpukraine@lingoda.com anmelden. Ausführliche Informationen in ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier.

Kostenlose Sprachkurse sowie Kurse zur beruflichen Orientierung bietet das Institut für Berufliche Bildung an. Ausführliche Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Die kostenlose Sprachlern-App Babbel unterstützt Geflüchtete beim Spracherwerb. Ausführliche Informationen dazu in ukrainischer Sprache finden Sie hier. Eine weitere kostenlose Sprachlern-App ist Jicki. Informationen dazu in ukrainischer Sprache sind hier zu finden.

Finanzielle Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen durch die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg

Willkommensinitiativen können bei der Integrationsbeauftragten des Landes bis zu 2.000 Euro für die Durchführung von integrativen Veranstaltungen, Freizeitangeboten, niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten, des Deutschunterrichts sowie für die Begleitung bei Behördengängen beantragen. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung können hier aufgerufen werden.

Förderung von Integrationsmaßnahmen aus dem Europäischen Asyl-, Integrations- und Migrationsfonds (AMIF)

Die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem AMIF können auch zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Informationsangebote und Übersetzungsleistungen sowie Einsatz von Sprachmittelnden im Zuge der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration
  • Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Schutzsuchenden
  • Betreuung schutzbedürftiger Migrantinnen und Migranten
  • Maßnahmen zur Förderung und Eingliederung von Frauen in die Gesellschaft
  • Kompetenzförderung der Eltern
  • Beratung, Betreuung, Begleitung und Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge
  • Förderung der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Stärkung des Ehrenamts
  • Ergänzende Maßnahmen zu Integrationskursen und zur Erstorientierung

Zur Zielgruppe der Integrationsmaßnahmen zählen neben den ukrainischen Geflüchteten auch Asylsuchende nach Artikel 16a, Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU, anerkannte Asylberechtigte, Drittstaatsangehörige, die vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG genießen und Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden. Darüber hinaus haben auch Personen mit einer Duldung, die eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. Berufssprachkurs haben, den Zugang zu den Integrationsmaßnahmen. Möglich sind Maßnahmen, an denen sowohl EU-Bürger, als auch anerkannte Geflüchtete und geduldete Personen teilnehmen.

Zuwendungsempfangende Stellen können juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie Personengesellschaften sein. Die zuwendungsempfangende Stelle ist für die Projektumsetzung verantwortlich und schließt gegebenenfalls Kooperations-vereinbarungen mit den am Projekt beteiligten Trägern.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Die jährliche Mindestfördersumme beträgt 100.000 Euro. AMIF gewährt 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Beitrag aus dem AMIF kann auf 90 Prozent der Gesamtsumme erhöht werden. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel finanziert, jedoch nicht durch Sachleistungen erbracht werden. Förderfähig sind unter anderem Personal- und Honorarausgaben, Mietkosten sowie Verbrauchs- und Versorgungsgüter.

Die Genehmigung des Nationalen Programms für den AMIF steht noch aus, der Förderaufruf wird voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht. Unabhängig davon ist es jedoch bereits jetzt möglich, im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit Projekten zu starten. Bei Fragen hierzu kann das für Brandenburg zuständige AMIF-Bewilligungszentrum kontaktiert werden. Alle Detail- und Kontaktinformationen können hier aufgerufen werden. Informationen zu möglichen Projekten für Menschen aus der Ukraine finden Sie hier.

Änderung der Förderrichtlinie zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen aus Mitteln der Integrationspauschale

Am 06.10.2021 hat der Kreistag die Änderung der Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung der Integrationsmaßnahmen aus Mitteln der Integrationspauschale beschlossen. Demnach können die bislang nicht verwendeten Mittel aus der „kleinen“ Integrationspauschale, die den Städten und Gemeinden des Landkreises Oberhavel zur Verfügung stehen, auch in den kommenden Jahren (maximal bis zum Jahr 2024) verwendet werden. Die Änderung der Richtlinie steht auf dieser Webseite im Themenbereich Dokumente zu Herunterladen bereit.