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Das Freizügigkeitsrecht für Staatsangehörige der Europäischen Union

Der ausländerrechtliche Status für Unionsbürger bestimmt sich nach dem Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union (EU). Daher benötigen Unionsbürger zur Einreise nach Deutschland kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel (§ 5 Freizügigkeitsgesetz/EU). Seit dem 28.01.2013 werden keine Bescheinigungen über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigungen) mehr ausgestellt.

Bei Ihrer Anmeldung, in dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt, füllen Sie einen Erfassungsbogen für neu zugezogene Unionsbürger aus. Diesen leitet das Einwohnermeldeamt an die Ausländerbehörde weiter.

Freizügigkeit genießen aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auch die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen.

Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige genießen aufgrund des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizer Eidgenossenschaft ein an das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger angelehntes Recht.

Voraussetzungen für nichterwerbstätige Unionsbürger

Für nichterwertbstätige Unionsbürger gelten folgende besonderen Voraussetzungen: 
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Ausreichende Existenzmittel für Sie und Ihre Familienangehörigen, so dass keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen.