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Datum: 08.04.2020

Ostern trotz Eindämmungsverordnung: Was geht und was nicht erlaubt ist

Infotelefon über Ostertage mit Anrufbeantworter / Aktuelle Fallzahlen in Oberhavel

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Die Ostertage stehen vor der Tür und viele Menschen sind unsicher: Darf ich noch gemeinsam Joggen gehen, Picknicken im Grünen oder Motorradfahren? Diese Fragen erreichen auch die Kreisverwaltung Oberhavel. Schließlich stellen Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die teils mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können. Alle Verhaltensregeln und die Verordnung sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona zu finden. Sie gelten mindestens bis zum 19.04.2020:

Familientreffen und Ausflüge sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstandes zu beschränken. Andere Ansammlungen, Feiern oder Treffen verstoßen gegen die Eindämmungsverordnung. Das bedeutet: Das Ostereiersuchen im großen Kreis muss 2020 leider ausfallen. Besonders auf die Kontakte zu älteren oder zu chronisch kranken Menschen ist zu deren Schutz zu verzichten – so schwer es auch fällt. Auch Ausflüge sollen vermieden werden.

Das Betreten öffentlicher Orte – dazu zählen Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks – ist nicht erlaubt. Das gilt nicht für Wege zum Arbeitsplatz, zum Supermarkt oder zum Arzt. Wer sich draußen aufhält, muss einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.

Spaziergänge oder Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt, das gilt auch fürs Joggen oder Fahrrad fahren – aber nur mit Einschränkungen: alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes. Auch hier gilt: Mindestabstand einhalten. Zum eigenen Schutz sollte man daher Wege meiden, die von vielen Personen besucht werden. Das Verweilen auf Bänken oder der mitgebrachten Picknickdecke ist dabei nicht erlaubt. Allenfalls eine kurze „Verschnaufpause“ darf man sich genehmigen. Die örtlichen Ordnungsämter werden mit Augenmaß agieren.

Sport und Bewegung sind gerade auch für Kinder gut und wichtig – und deshalb auch in Coronazeiten an öffentlichen Orten erlaubt. Spielplätze dürfen hingegen nicht besucht werden. Eltern können stattdessen mit ihren Kindern spazieren gehen, Fußball oder Fange spielen. Aber bitte: Dabei immer auf genügend Abstand zu anderen achten!

Motorrad-, Boot- und Fahrradfahren: Das alles ist weiterhin möglich. Ausflüge in einer Gruppe sind dagegen tabu, denn spätestens bei einem Zwischenstopp sind die Regeln der Eindämmungsverordnung nicht mehr einzuhalten. Auch Paddeln und Rudern sind mit nur einer weiteren Person oder mit Menschen des eigenen Hausstandes erlaubt – aber nicht in einer Gruppe.

Angeln und Jagd: Beides ist weiterhin möglich. Aber auch hier gilt: Kontakte zu höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes und mindestens 1,50 Meter Abstand!

Übernachtungsangebote dürfen aktuell nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Der Urlaub in Hotels, in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist damit also untersagt. Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser, -wohnungen oder Datschen dürfen privat und zur Eigennutzung bewohnt werden. Auch dabei sind die bekannten Regeln einzuhalten.

Örtliche Ordnungsämter

Die Städte und Gemeinden Oberhavels sind für die Überwachung der Eindämmungsverordnung über die Osterfeiertage gut gerüstet. Dies war Tenor der heutigen Telefonkonferenz von Vertretern der lokalen Krisenstäbe mit dem Leiter des Landkreis-Verwaltungsstabes, Matthias Rink. "Die örtlichen Ordnungsämter werden mit zusätzlichen Mitarbeitern und gemeinsam mit der Polizei vor allem an Hotspots präsent sein und Bürgerinnen und Bürger auf Verstöße aufmerksam machen, bei wiederholten Zuwiderhandlungen aber auch konsequent ahnden", so Matthias Rink.

Infohotline

Bei der Infohotline des Gesundheitsamtes wird über Ostern ein Anrufbeantworter geschaltet sein. In medizinischen Notfällen oder bei Symptomen sollten Bürgerinnen und Bürger den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 oder die Rettungsstellen an den Kliniken anrufen. Eine Kernmannschaft der Verwaltung und auch des Gesundheitsamtes arbeitet im Hintergrund auch über die Feiertage weiter. Ab Dienstag geht es dann mit neuer Kraft weiter. Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Corona gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona

Aktuelle Fallzahlen in Oberhavel

Im Landkreis Oberhavel sind 149 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 08.04.2020, 12.00 Uhr). Davon befinden sich 80 Personen in häuslicher Quarantäne, 15 Personen müssen stationär behandelt werden. 52 Personen sind bereits geheilt. Zwei Personen sind verstorben.

1.053 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 831 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 222 Personen steht das Testergebnis noch aus. Außerdem wurden 598 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID-19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Hohen Neuendorf (25), Hennigsdorf (24), Oranienburg (25), Velten (17), Glienicke/Nordbahn (14), Oberkrämer (12), Mühlenbecker Land (8), Leegebruch (5), Birkenwerder (5), Löwenberger Land (5), Liebenwalde (5), Zehdenick (3) und Amt Gransee (1 Fall). In Fürstenberg/Havel und Kremmen gibt es keine gemeldeten COVID-19-Fälle.