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Bautechnische Nachweise

Die bautechnischen Nachweise können sein:
  • Nachweis der Standsicherheit (Statische Berechnung)
  • Nachweis der Einhaltung des Feuerwiderstandes der tragenden Bauteile
  • Nachweis der Einhaltung des Brandschutzes
  • Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparverordnung
  • Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes

Die Prüfung des Nachweises der Standsicherheit und des Brandschutznachweises kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur erfolgen. Als im Land anerkannt gelten alle im Land Brandenburg oder Berlin ansässigen Prüfingenieure.
Die Prüfung der Nachweise zum Wärmeschutz und des Schallschutzes darf nur von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen vorgenommen werden.

Sie haben die Möglichkeit, die bautechnischen Nachweise in 2-facher Ausfertigung gemeinsam mit Ihren Bauantragsunterlagen einzureichen oder sie rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn nachzureichen, wenn Sie wünschen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde die Prüfung vornimmt.
Wünschen Sie eine Prüfung durch einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur, liegt dessen Beauftragung in Ihrer Hand. In diesem Fall ist der Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn nur der Prüfbericht vorzulegen.

Gibt es für das geplante Bauvorhaben einen gültigen Typenprüfbericht, ist dieser der Bauaufsicht vorzulegen.

 

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