Sicherung des Lebensunterhaltes
Wenn Sie einen Neuantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen im Servicecenter. Dort erhalten Sie entsprechende Informationen zur Neuantragsabgabe.
Erhalten Sie derzeit Leistungen der Grundsicherung, müssen Sie jeweils zum Ende Ihres Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um die Grundsicherung weiter zu erhalten. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten. Stellen Sie also rechtzeitig Ihren Antrag auf Weiterbewilligung.
Die Leistungen der Grundsicherung sind immer individuelle Leistungen, die Ihre persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigen. Um die individuelle Höhe korrekt zu berechnen, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Bitte teilen Sie aus diesem Grund jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (wie Umzug, Geburt, Heirat, Einkommen und so weiter) umgehend mit.
Regelbedarf
- Ernährung, Kleidung, Körperpflege
- Hausrat
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser)
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, über deren Einsatz Sie eigenverantwortlich entscheiden.
Kosten der Unterkunft
Um Mietschulden zu begleichen, können Sie ein Darlehen erhalten, um die Wohnung nicht zu verlieren. Wenn die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht zweckentsprechend verwendet werden und Rückstände an Miete oder Energiekosten entstehen, wird die Miete direkt an den Vermieter oder den Energieversorger gezahlt.