Amtsvormundschaft
Prinzipiell hat der Amtsvormund dieselben Aufgaben wie die Eltern: Er muss für die Person und das Vermögen der Minderjährigen (der Mündel) sorgen. Das Jugendamt überträgt die Ausübung dieser Aufgaben seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den gesetzlichen und den bestellten Amtsvormundschaften.
Die Amtsvormundschaft untersteht der gerichtlichen Aufsicht. Der Amtsvormund muss dem zuständigen Gericht regelmäßig über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mündel berichten.
Gesetzliche Amtsvormundschaft
Daneben gibt es noch die gesetzliche Vormundschaft im Adoptionsverfahren.
Bestellte Amtsvormundschaft
Ergänzungspflegschaft
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