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Aktuelles & Veranstaltungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Veranstaltungen des Jobcenters.

Informationen zum Bürgergeld und neuen Mietobergrenzen

Das Bürgergeld kommt automatisch

Seit dem 01.01.2023 ersetzt das Bürgergeld das sogenannte Arbeitslosengeld II. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wurden zum Jahresanfang die Regelsätze erhöht, Karenzzeiten für Unterkunftskosten und Vermögenswerte geschaffen und eine Bagatellgrenze für Rückforderungen festgeschrieben. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Umstellung der Begrifflichkeiten

Mit der Einführung des Bürgergeldes wird das Jobcenter des Landkreises Oberhavel seine Homepage, Bescheide und Schreiben sowie Formulare Schritt für Schritt anpassen. Es kann also vorkommen, dass Betroffene nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, in denen sich die neuen Begrifflichkeiten wiederfinden.

Neue Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung

Der Landkreis Oberhavel hat darüber hinaus seine bisherige Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung aktualisiert und an die veränderten Gegebenheiten auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Damit wird den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprochen, die jeweiligen Mietobergrenzen regelmäßig fortzuschreiben. Erstmals wurden Mietwerte nicht nur bei institutionellen Vermietern, sondern auch bei vielen sogenannten „Kleinvermietern“ erhoben. Hierdurch konnten Daten aus fast der Hälfte des Mietwohnungsbestandes Oberhavels erfasst und eine sehr breite und repräsentative Datenbasis geschaffen werden. Mit der neuen Richtlinie werden im Ergebnis die Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft aktualisiert und die angemessenen Heizkosten den aktuellen Verbraucherpreisen angepasst. Bei den Heizkostenwerten wurde aufgrund der Energiekrise sorgfältig darauf geachtet, die Preisentwicklung der vergangenen Monate zu berücksichtigen. Die neuen Richtwerte schließen die Prüfung von Einzelfällen natürlich auch weiterhin nicht aus. Fragen der Leistungsberechtigten beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Oberhavel gern. Die neue Richtlinie trat zum 01.01.2023 in Kraft. Sie gilt für Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Information Energiesparen

Die Preise für die Versorgung mit Strom und Heizungswärme sind gestiegen. Wie Sie sicher wissen, herrscht Energieknappheit. Alle Bürgerinnen und Bürger haben allein aus diesen Gründen erhebliche monatliche Mehrkosten zu tragen.


Um Engpässen bei den Gaslieferungen entgegenzuwirken, sind wir alle aufgefordert, Energie zu sparen. Bitte informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Tipps zum Energiesparen in allen Lebenslagen finden Sie zum Beispiel auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Bundesregierung erwartet für jeden Haushalt gerade im Herbst steigende Abschlagszahlungen für Strom und Heizung. Deshalb wurde bereits im Juli 2022 mit dem zweiten Entlastungspaket eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro vom Jobcenter an leistungsberechtigte Erwachsene gezahlt.


Das Gebot der Zeit: Halten Sie Ihre finanzielle Situation im Blick.


Bitte beachten Sie, dass die Stromkosten aus dem Regelbedarf zu finanzieren sind. Wenn Sie feststellen, dass Sie Probleme mit den gestiegenen Strom- oder Heizkosten haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihr Jobcenter. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung. Dies betrifft auch Familien mit geringem Einkommen, deren Situation sich zuletzt stark verschlechtert hat.


Informationen zu den Leistungen des Jobcenters Oberhavel und den Antragsunterlagen erhalten Sie hier oder per E-Mail an Buergergeld@oberhavel.de.

Wichtiger Hinweis zur Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II

Wir möchten darauf hinweisen, dass Leistungen nach dem SGB II immer für einen befristeten Zeitraum erbracht werden. Den genauen Zeitraum entnehmen sie bitte Ihrem Leistungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass ein weiterer, nahtloser Leistungsbezug nur gewährleistet werden kann, wenn Sie Ihren unterschriebenen Weiterbewilligungsantrag (WBA) rechtzeitig, möglichst sechs Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums einreichen. Zur Weiterbewilligung werden immer die Kontoauszüge aller vorhandenen Konten der letzten drei Monate vor der Antragsstellung – lückenlos und leserlich – sowie die Nachweise zu Ihren aktuellen Vermögensgegenständen benötigt. Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Weitere Hinweise zum Weiterbewilligungsantrag finden sie hier. Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Gern können Sie den Weiterbewilligungsantrag auch hier online stellen und die erforderlichen Nachweise direkt hochladen.

Звертаємо вашу увагу на те, що виплати соціальної допомоги у рамках SGB II завжди здійснюються протягом обмеженого періоду часу. Цей період вказано у вашому повідомленні про надання пільг. Звертаємо вашу увагу на те, що подальше безперервне одержання допомоги можливе лише у разі своєчасного (по можливості за шість тижнів до завершення поточного періоду) подання підписаної вами заяви на продовження отримання пільг (WBA). Для продовження отримання допомоги необхідно подати розбірливі виписки без пропусків з усіх існуючих банківських рахунків за останні три місяці до моменту подання заяви, а також документи на всі існуючі майнові цінності. Залежно від конкретного випадку можуть знадобитися додаткові документи. Додаткову інформацію щодо подання заяви на продовження отримання допомоги можна знайти за посиланням. Форма заяви доступна для завантаження за посиланням. За бажанням Ви можете надати заяву онлайн, заповнивши електронну форму за цим посиланням із функцією завантаження необхідних супровідних документів.

Обращаем ваше внимание на то, выплаты пособий в рамках SGB II осуществляются всегда в течение ограниченного периода времени. Этот период указан в вашем уведомлении о предоставлении пособий. Обратите внимание на то, что дальнейшее непрерывное получение пособий возможно лишь в случае своевременной (по возможности за шесть недель до окончания текущего периода) подачи подписанного вами заявления о продлении получения пособий (WBA). Для продления получения пособий необходимо представить разборчивые выписки без пропусков со всех существующих банковских счетов за последние три месяца к моменту подачи заявления, а также документы на все существующие имущественные ценности. В зависимости от конкретного случая могут потребоваться дополнительные документы. Дополнительную информацию о подаче заявления о продлении получения пособий можно найти здесь. Формуляр заявления доступен для скачивания по ссылке. При желании возможно электронное заполнение формуляра по ссылке с функцией загрузки необходимых сопровождающих документов.